Hallo Frau Bader, im Januar 2010 hab ich mein erstes Kind bekommen. Bei meinem Arbeitgeber habe ich für zwei Jahre Elternzeit beantragt und das Elterngeld auf zwei Jahre aufteilen lassen. Wie geht es mit der Elternzeit und dem Elterngeld weiter, wenn im Februar, März 2011 evtl. unser zweites Kind zur Welt käme? Habe ich dadurch Anspruch auf sechs Jahre Erziehungsurlaub? Bis wann spricht man von einer kurzen Geburtenfolge bei der Berechnung des Elterngeldes? Was passiert mit dem 3. Jahr Erziehungsurlaub des ersten Kindes? Kann ich das an die ersten beide Jahre dran hängen und anschließend ein-zwei Jahre von dem zweiten Kind nehmen? Vielen Dank im Voraus! Gruß
Mitglied inaktiv - 29.04.2010, 12:55