Elterngeld/Elternzeit...sorry etwas lang!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld/Elternzeit...sorry etwas lang!

Hallo! Die Geburt meines 1. Kindes rückt immer näher und ich hoffe ihr könnt mir bei ein paar Fragen helfen: 1. Ich bin ab dem 17.4 offiziell in Mutterschutz (arbeite jetzt nicht mehr wg. Urlaub usw.). Meinen AG habe ich mündlich über 1 Jahr Elternzeit informiert. Muss ich den Antrag auf Elternzeit zusätzlich schriftlich vornehmen? 2. Wie ist es mit dem Elterngeld? Mutterschaftsgeld erhalte ich ja noch 8 Wochen bis nach der Geburt. Und wie lange erhalte ich dann Elterngeld? Beginnen die 12 Monate schon ab der Geburt des Kindes oder kann ich erst nach Ablauf des Mutterschutzes Elterngeld für 12 Monate beziehen? 3. Ich habe bis einschließlich 24.07 dann vorraussichtlich Mutterschutz, wenn es bei dem Geburtstermin bleiben sollte. Die Elternzeit beginnt ja dann erst nach dem Mutterschutz. Und wann endet sie? Ich hab irgendwann mal gelesen: 1. Tag nach dem ersten Geburtstag des Kindes. Ist das korrekt? Stimmen würde es ja dann eigentlich nicht mir der 1. jährigen Elternzeit. Vielen Dank an alle!! LG Azzura

Mitglied inaktiv - 06.04.2007, 15:00



Antwort auf: Elterngeld/Elternzeit...sorry etwas lang!

Hallo, 1. Ja 2. Grds. ab der Geburt, aber das MG wird auf das EG angerechnet 3. Die EZ (ab Geburt beantragt) beginnt am ersten Lebenstag. Wenn man ein Jahr nimmt ist der erste Arbeitstag der erste Geb. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2007



Antwort auf: Elterngeld/Elternzeit...sorry etwas lang!

1. Ja 2. Beginnt ab der Geburt, wird aber durch das Mutterschaftsgeld gekürzt, evtl. entfällt am Anfang die Zahlung vom Elterngeld. 3. Du hast auf alle Fälle bis 24.7 Mutterschutz, außer das Kind kommt später. Elternzeit endet einen Tag vor dem Geburtstag des Kindes.

Mitglied inaktiv - 06.04.2007, 20:10



Antwort auf: Elterngeld/Elternzeit...sorry etwas lang!

du nach dem einen jahr elternzeit nur verlängern kannst, wenn dein arbeitgeber zustimmt. ohne zustimmung kannst du nur verlängern, wenn du dich sofort für die ersten 2 jahre entscheidest. lg two_kids

Mitglied inaktiv - 06.04.2007, 21:28



Antwort auf: Elterngeld/Elternzeit...sorry etwas lang!

Vielen Dank an alle! Jetzt bin ich um einiges schlauer!

Mitglied inaktiv - 08.04.2007, 12:09



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