Sehr geehrte Frau Bader, habe folgende Frage bezüglich des Antrags auf Elterngeld. Ich habe den Antrag schon gestellt und als Bezugszeitraum 4-15 LM eingetragen. Nun bekam ich eine Antwort, dass ich das korrigieren muss, weil man erstens das Elterngeld bis zur Vollendung des 14 LM nehmen muss und dass es 12 Monate (inkl. der Mutterschutzzeit, was für mich auch neu war) sind. Meine Tochter ist am 20.08.2007 zur Welt gekommen, der errechnete Geburtstermin war 06.09.07. Ich habe somit Mutterschutzgeld vom 26.07-01.11.2007 bekommen und wollte eigentlich ab November oder Dezember Elterngeld beziehen(damit nichts verrechnet werden muss). Welchen Bezugszeitraum soll ich am besten nehmen, um kein Geld zu verschenken (wegen Verrechnung Mutterschutzgeld. Soll ich nur für 10 Monate Elterngeld beantragen (2 Monate Mutterschutzgeld abziehen z. b. vom 3-12) oder für 12 und sie ziehen das selber ab. Bin ratlos?? Danke vorab für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 19:33