Hallo Frau Bader, meine Frau und ich erwarten im Herbst Nachwuchs und ich werde mehrere Monate Elternzeit nehmen. Ich bin sozialversicherungspflichtig beschäftigt und habe daneben noch Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit. Damit wäre die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld nicht die letzten 12 Monate sondern das Kalenderjahr 2016, in dem ich jedoch mehrere Monate beim älteren Geschwisterchen in Elternzeit war. Jetzt meine Frage: Verschiebt sich durch die Elternzeit die Berechnugsgrundlage automatisch auf das Kalenderjahr 2015 (Stichwort Ausklammerung) oder kann trotzdem das Jahr 2016 zu Grunde gelegt werden? Hintergrund meiner Frag ist, dass ich 2016 meinen Arbeitgeber gewechselt habe und trotz Elternzeit ein höheres Jahresbruttoeinkommen hatte als 2015. Viele Grüße Thomas
von 939519 am 17.07.2017, 08:03