Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist seit Mai vorbei, bin aber momentan von der Arbeit "freigestellt", da meine Chefin bislang noch nicht wusste, wie das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird. Ich hatte im April einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit bis August diesen Jahres gestellt, auf den meine Chefin aber nicht eingegangen ist. Sie hat mir heute eine Änderungskündigung zugestellt, dass ich, wenn ich wiederkommen wollte, in einer anderen Abteilung arbeiten soll. Die Elternzeit wollte ich verlängern, da es Probleme mit dem Kindergarten gab. Meine Tochter kann ich erst ab August in den Kindergarten eingewöhnen. Nun soll ich mich bis zum 13. Juli entscheiden, und im Falle, ich stimme der Änderung zu, am 16. Juli arbeiten kommen. Ich möchte aber die Vertragsänderung ablehnen, somit gilt dann die Kündigung zum 31.08. Wie muss ich mich jetzt weiter verhalten? Muss ich trotzdem am 16.07. die Arbeit bis zum 31.08. zu den alten Bedingungen durchführen, bzw. nur am 16.07. kommen und mich dann krank melden. Also die genaue Frage, muss ich diesen einen Tag arbeiten, um dass die Kündigung wirksam ist, oder kann ich auch gleich einen Krankenschein holen. Ich hoffe Sie verstehen mich nicht falsch, aber aufgrund Mobbings möchte ich nicht mehr für diese Frau arbeiten. Bewerbungen habe ich auch schon andersweitig versendet, so dass ich im Anschluss woanders arbeiten kann.
von Jennalein2 am 27.06.2012, 22:43