Frage:
Bitte dringend, habe Kündigung erhalten , obwohl ich am Montag wieder arbeiten gehen sollte...
Hallo,
mein Sohnemann wird am So. 2 Jahre. Ich habe 2 Jahre Erziehungsurlaub beantragt, so daß ich ab Montag wieder arbeiten gehen wollte. Bin nun erneut schwanger, mein neuer Mutterschutz beginnt aber erst am 14.08.2002 ( vorraus. ET 25.9. )
Nun erhielt ich Schreiben vom Chef, daß er mich aus sozialen u. wirtschaftl. Gründen nicht wieder einstellen kann.
Wie soll ich mich nun verhalten. Muß er mir die 3 Wochen trotzdem bezahlen?
Muß ich mich dann am Montag beim Arbeitsamt melden ?
An welches Gewerbeaufsichtsamt kann ich mich im Land Brandenburg wenden ?
Vielen Dank für dei Antwort im Vorraus.
Silke
Mitglied inaktiv - 18.07.2002, 14:52
Antwort auf:
Bitte dringend, habe Kündigung erhalten , obwohl ich am Montag wieder arbeiten gehen sollte...
Liebe Silke,
Sie haben eine Frist von 14 Tagen ab Erhalt der Kü, um dem Ag mitzuteilen, dass Sie ss sind.
Dann haben Sie weiter besonderen Kü-Schutz.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.07.2002
Antwort auf:
Bitte dringend, habe Kündigung erhalten , obwohl ich am Montag wieder arbeiten gehen sollte...
das du schwanger bist und Attest vom Arzt beilegen.
Wenn du bis 14 Tage anch Kündigung dem AG die Schwangerschaft mitteilst, ist die Kündigung unwirksam.
D.H. dein AG muß dich weiterbeschäftigen, da du Kündigungsschutz genießt.
LG, christina
Mitglied inaktiv - 18.07.2002, 16:39