Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal: Kündigung und Arbeiten in der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmal: Kündigung und Arbeiten in der Elternzeit

makama

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Hallo, danke für alle Antworten. also muss ich mir erstmal keine Sorgen zwecks einer Kündigung machen. Habe aber noch eine Frage: Wie verhält es sich mit meiner Bitte, nur erstmal stundenweise arbeiten zu wollen (ca. 15h/Woche)? Kann das der AG ablehnen? Für mich wurde übrigens kein neuer Mitarbeiter eingestellt. Gruß makama


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB


makama

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Danke für die Antwort. Allerdings gibt es bei uns nur 6 Mitarbeiter und mein AV beläuft sich auf 30 h. Wie verhält es sich da mit meiner Bitte nach Stundenreduzierung?


Sonni74LS

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Da muss der Arbeitgeber nicht zustimmen, da zuwenig Mitarbeiter im Betrieb arbeiten.


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