M.mele
Hallo , ich bin im elternzeit mit meinem 1.Kind ( geb.im Dezember 2015) und bin eigentlich bis Mitte Dezember 2017 im EZ . Jetzt bin wieder schwanger Geburtstermin wäre Mitte mai . Wie steht es mit Kündigung können die mich Kündigen und müsste / kann ich arbeiten gehen? Wie viel Elterngeld würde ich bekommen? Ich wäre dann im Dezember 4 Monate schwanger! Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus
Hallo, Sie gehen ganz normal arbeiten u der AG kann nicht kündigen. Um so länger Sie vor dem neuen Mutterschutz arbeiten, um so mehr EG bekommen Sie Liebe Grüße NB
Lewanna
Kündigen kann dich niemand, da du schwanger Kündigungsschutz hast. Nach der Elternzeit kannst du wieder arbeiten gehen, wenn du noch nicht arbeiten möchtest kannst du die Elternzeit ja noch verlängern. Elterngeld gibt es dann den Mindessatz von 300 €, wenn du arbeiten gehst bekommst du natürlich mehr. Du kannst auch Teilzeit in Elternzeit arbeiten. LG
Mitglied inaktiv
Ahmm, wenn du nicht schwanger wärst müsstest du doch auch im Dezember wieder arbeiten. Die Frage stellt sich also gar nicht. Außer Du kündigst selbst oder verlängerst eben deine Elternzeit. Wie gesagt, das Du schwanger bist ist da völlig unabhängig von und tut wegen dem Punkt gar nichts zur Sache. Verlängern solltest du wenn bis zum neuen Mutterschutz, dann gibt es volles Mutterschaftsgeld. Sonst wenn du darüber hinaus in EZ bleibst nur den teil von der KK von bis zu 13 € pro Tag. Was aber ist, ist das Du nur den Mindestsatz an Elterngeld bekommen wirst plus einige Monate Geschwisterbonus bis das ältere Kind seinen 3ten Geburtstag feiert. Du hast ja kein neues Elterngeld erarbeitet. Außer du gehst eben bis zum Mutterschutz wieder arbeiten, ab Dezember in VZ oder bis dahin innerhalb der Elternzeit in TZ, oder erst TZ, dann ab Dezember VZ. All das würde das neue EG erhöhen. Kündigen kann dich der AG nicht. Innerhalb der EZ eh nicht, selbst dann nicht wenn du innerhalb dieser in TZ arbeitest. Und ab Dezember wegen der Schwangerschaft nicht - außer du führst die Kündigung mutwillig herbei. Das könnte zB der Fall sei wenn Du meinst weder EZ zu verlängern, noch zu kündigen, noch im Dezember wieder auf der Arbeit zu erscheinen.
M.mele
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