Guten Tag. Folgender Fall: Ein Mann mit zwei Kinder aus erster Ehe, die er über den eigentlich fälligen Betrag der D. Tabelle hinaus unterhält. Mit seiner neuen Partnerin hat er auch noch ein Kind bekommen. Er möchte nun, mittelfristig gesehen, ein Jahr in Vollzeit eine Weiterbildung machen, die ihn Geld kostet. In diesem Jahr wird er nicht arbeiten und daher kein Geld verdienen können. Daher meint er, den Unterhalt reduzieren bzw. aussetzen zu können. Nach der Weiterbildung hat er aber sehr gute Chancen auf ein höheres Gehalt. Nun meine laienhaften Fragen: "Darf" er das so einfach? Mit welcher Begründung dürfte er es in Vollzeit statt Abendform? Kann er den Unterhalt reduzieren oder gar aussetzen? Falls jemand mir einen Rat geben könnt, wäre ich erfreut, vielen Dank.
von Blömsche am 16.04.2018, 14:05