Hai Frau Bader,
sie haben heute eine Frage bezgl. Beginn des Erziehungsurlaubs beantwortet. Darin sagten sie, daß der EU nach Ablauf der MuSchufrist beginnen KANN. Hmmm....aber was ist mit dem ErzGeld? Beginnt das dann auch erst zeitgleich mit dem EU? Und wenn ja, zählen ab dann auch erst die ersten 6 Monate (wo ja die Verdienstgrenze bei 100.000 DM liegt)? Oder bekomme ich dann trotzdem nur für 4 Monate noch ErzGeld, da ja bereits 2 Lebensmonate des Kindes verstrichen sind? ... so ganz versteh ich diese Rechnerei wirklich nicht!
LG
Vanessa
Mitglied inaktiv - 14.12.2000, 20:50
Antwort auf:
EZ-Urlaub/ErzGeld - ich kapiers einfach nicht !!!
..aber das EG gibt es nur, wenn Sie nicht mehr als 19 Std. arbeiten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.12.2000
Antwort auf:
EZ-Urlaub/ErzGeld - ich kapiers einfach nicht !!!
hallo,
wenn du anspruch auf mutterschutzgeld von der krankenkasse hast, kriegst du in dieser zeit kein erz.geld (mutterschutzgeld ist auch mehr). wenn du kein mutterschutzgeld kriegst, gibts ab der geburt erziehungsgeld. die einkommensgrenze von 100000 DM gilt in der ersten 6 lebensmonaten des kindes. also unter umständen kriegst du die ersten 8 wochen nach der geburt mutterschutzgeld und dann erst erziehungsgeld, bis das kind 6 monate alt ist, und dann andere einkommensgrenzen gelten.
wars verständlich? :-)
alles gute
arwen
Mitglied inaktiv - 14.12.2000, 21:41
Antwort auf:
EZ-Urlaub/ErzGeld - ich kapiers einfach nicht !!!
http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/start.html
Mitglied inaktiv - 15.12.2000, 23:38