§ 7 Stillzeit (1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. ........so steht es im Gesetz. Ich brauche aber zum Stillen meiner Tochter ca. 1 Stunde. Der Weg nach Hause beträgt ca. 15 Minuten mit dem Rad. Muß mich mein Chef für die gesamte Zeit, die ich benötige, freistellen ? Über schnelle Antwort wäre ich dankbar, da ich am 13.12. wieder anfange zu arbeiten, und mein Chef und ich diese Problematik noch nicht ausdiskutiert haben. Gruß Judith
Mitglied inaktiv - 03.12.2000, 15:53