HALLO,
ich habe meinen Entbindungstermin erst an Weihnachten. Wenn ich diese Woche noch ganz schnell zum Finanzamt renne, könnte ich noch rechtzeitig mit meinem Mann von Vl\Vl in lll\V wechseln und so mehr Elterngeld bekommen, richtig? Meine Frage ist jetzt aber, was sagt der Arbeitgeber dazu? Dieser hat schon Kenntnis über die SS . In der kommenden Woche muss ich zur Blutuntersuchung und werde höchst wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Auch darüber weiss er Bescheid.
Jetzt ist es aber so, dass ich durch den Steuerklassenwechsel tatsächlich mehr Gehalt bekommen würde und mein Mann natuerlich weniger. Zahlt der Arbeitgeber mir dann das höhere Gehalt, oder nur was ich vorher bekam? Dann hätten wir einen enormen Verlust. Oder kann er den Wechsel verweigern? Wer kennt sich aus?
Liebe Grüße
Yiska
von
Yiska
am 27.04.2014, 18:26
Antwort auf:
Duldet der Arbeitgeber Steuerklassenwechsel im BV?
Hallo,
nein, das ist dem AG egal.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2014
Antwort auf:
Duldet der Arbeitgeber Steuerklassenwechsel im BV?
Ich glaub ich hab mir die Frage gerade selbst beantwortet. Am Bruttogehalt ändert sich ja nichts. Also zahlt er ja nicht mir auf einmal mehr sondern nur mehr als vorher an mich aus, statt direkt an dasFinanzamt? Dann müsste es dem Arbeitgeber doch eigentlich egal sein, ob ich die Steuerklasse wechsle, oder? Weiss denn jemand ob es stimmt, dass der Arbeitgeber sich das Geld von der Krankenkasse wiederholen kann, wenn er mich bei vollem Gehalt freistellen muss?
LG
von
Yiska
am 27.04.2014, 18:52
Antwort auf:
Duldet der Arbeitgeber Steuerklassenwechsel im BV?
Genau, am Brutto ändert sich nix.
Umlage 2 heißt das ganze, und er bekommt es voll von der Kasse wieder.
von
Sternenschnuppe
am 27.04.2014, 18:57
Antwort auf:
Duldet der Arbeitgeber Steuerklassenwechsel im BV?
Danke, Sternenschnuppe!
von
Yiska
am 27.04.2014, 19:07