Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite seit 2 Jahren bei einem Unternehmen und aktuell geht des dem Unternehmen wirtschaftlich nicht gut. Mitte Mai werde ich in den Mutterschutz gehen. Und ich wollte mind. 2 Jahre Elternzeit beantragen. Was passiert wenn das Unternehmen z.B. a) innerhalb meines Mutterschutzes b) in meiner Elternzeit Insolvenz anmeldet. Kann ich automatisch gekündigt werden. Lohnt es sich hier Einspruch einzureichen (was kann ich dadurch erwirken)? Was passiert wenn die Kündigung rechtskräftig ist, bin ich dann arbeitslos (muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen auch wenn mein Kind wenige Wochen alt ist?) oder bekomme ich weiterhin Elterngeld (12 Monate). Kann ich trotzdem wie geplant 2 Jahre Elternzeit nehmen? Was kann auf mich zukommen und wie sollte ich mich verhalten? Vielen Dank für ihren Expertenrat! Mit freundlichen Grüßen Lola
von Lola789 am 06.04.2018, 07:25