Ich war erwerbstaetig und nach meiner schwangerschaft habe ich mein erstes Kind am 01.03.2017 geboren. Mein Elterngeld wurde nach dem Gehalt berechnet und habe ich 1.800 Euro Elterngeld bekommen. Mein Arbeitgeber hat dreijaehrige Elternzeit bestaetigt. in der ELternzeit habe ich mein zweites Kind am 08.04.2019 zur Welt gebracht.
Elterngeldstelle hat bei der Elterngeldberechnung für das zweite Kind die MOnate zurück gelegt, wo ich wegen meiner Elternzeit nicht gearbeitet habe. Deswegen nehme ich seit paar Monate insgesamt (mit dem Geschwesterbonus) 375 Euro. Gestern habe ich erfahren, dass ich auch bei dem zweiten Kind 1.800 Euro Elterngeld nehmen könnte.
Der Begründung dafür lautet so:
"Um Eltern, die im Bemessungszeitraum Elterngeld für ein Geschwisterkind bezogen haben, nicht zu benachteiligen, dürfen die davon betroffenen Monate des Bemessungszeitraums auf Antrag ausgeklammert und weiter in die Vergangenheit verschoben werden. "
Meine Frage, ob ich mein Elterngeld für das zweites Kind in Höhe von 1800 Euro bekommen darf. Wenn ja, was soll ich dafür tun?
Ich danke Ihnen im Voraus.
von
julia88tr
am 13.09.2019, 18:03
Antwort auf:
Der Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind
Hallo,
für das zweite Kind ist der Bemessungszeitraum wie folgt zu berechnen:
man nehme die letzten zwölf Monate vor der Geburt und klammere die Monate mit Mutterschaftsgeld vom zweiten Kind aus. Dann kann man des weiteren die Monate mit Elterngeld vom ersten Kind ausklammern bis zu dessen 14. Lebensmonat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.09.2019
Antwort auf:
Der Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind
Wer hat dir das denn erzählt?
Dein 2. Kind hat in Monaten vor Geburt doch gar kein EG im Bezugsraum. EG wird höchtens bis zum 14. Lebensmonat vom ersten Kind ausgeklammert.
Kind 1 3/17-2/18 EG
Kind 2 4/19 - 3/20 EG
Mitglied inaktiv - 13.09.2019, 18:57
Antwort auf:
Der Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind
Der Abstand zwischen Kind 1 und Kind 2 ist zu gross. Ausgeklammert werden höchstens 14 Monate EG wenn du EG Plus hattest und Monate mit Mutterschaftsgeld. Heisst in den allermeisten Fällen muss der neue Mutterschutz beginnen wenn das ältere Kind 15 Monate alt wird. In Einzelfällen kann der Abstand auch geringfügig mehr betragen. Ansonsten wird es immer weniger EG beim zweiten wie beim ersten.
von
Felica
am 13.09.2019, 19:20