Der Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Der Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind

Ich war erwerbstaetig und nach meiner schwangerschaft habe ich mein erstes Kind am 01.03.2017 geboren. Mein Elterngeld wurde nach dem Gehalt berechnet und habe ich 1.800 Euro Elterngeld bekommen. Mein Arbeitgeber hat dreijaehrige Elternzeit bestaetigt. in der ELternzeit habe ich mein zweites Kind am 08.04.2019 zur Welt gebracht. Elterngeldstelle hat bei der Elterngeldberechnung für das zweite Kind die MOnate zurück gelegt, wo ich wegen meiner Elternzeit nicht gearbeitet habe. Deswegen nehme ich seit paar Monate insgesamt (mit dem Geschwesterbonus) 375 Euro. Gestern habe ich erfahren, dass ich auch bei dem zweiten Kind 1.800 Euro Elterngeld nehmen könnte. Der Begründung dafür lautet so: "Um Eltern, die im Bemessungszeitraum Elterngeld für ein Geschwisterkind bezogen haben, nicht zu benachteiligen, dürfen die davon betroffenen Monate des Bemessungszeitraums auf Antrag ausgeklammert und weiter in die Vergangenheit verschoben werden. " Meine Frage, ob ich mein Elterngeld für das zweites Kind in Höhe von 1800 Euro bekommen darf. Wenn ja, was soll ich dafür tun? Ich danke Ihnen im Voraus.

von julia88tr am 13.09.2019, 18:03



Antwort auf: Der Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind

Hallo, für das zweite Kind ist der Bemessungszeitraum wie folgt zu berechnen: man nehme die letzten zwölf Monate vor der Geburt und klammere die Monate mit Mutterschaftsgeld vom zweiten Kind aus. Dann kann man des weiteren die Monate mit Elterngeld vom ersten Kind ausklammern bis zu dessen 14. Lebensmonat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2019



Antwort auf: Der Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind

Wer hat dir das denn erzählt? Dein 2. Kind hat in Monaten vor Geburt doch gar kein EG im Bezugsraum. EG wird höchtens bis zum 14. Lebensmonat vom ersten Kind ausgeklammert. Kind 1 3/17-2/18 EG Kind 2 4/19 - 3/20 EG

Mitglied inaktiv - 13.09.2019, 18:57



Antwort auf: Der Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind

Der Abstand zwischen Kind 1 und Kind 2 ist zu gross. Ausgeklammert werden höchstens 14 Monate EG wenn du EG Plus hattest und Monate mit Mutterschaftsgeld. Heisst in den allermeisten Fällen muss der neue Mutterschutz beginnen wenn das ältere Kind 15 Monate alt wird. In Einzelfällen kann der Abstand auch geringfügig mehr betragen. Ansonsten wird es immer weniger EG beim zweiten wie beim ersten.

von Felica am 13.09.2019, 19:20



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Rückfrage Resturlaub bei Elterngeld Plus-Bezug

Sehr geehrte Frau Bader, bitte erlauben Sie mir eine Rückfrage: Sie schreiben, dass ich den Resturlaub erst nach Beendigung der Elternzeit hätte nehmen dürfen. Da ich während meiner Elternzeit ja ein ganzes Jahr in Teilzeit gearbeitet habe (mit Elterngeld Plus) hätte das ja bedeutet, dass ich dieses ganze Jahr keinen einzigen Tag Urlaub hätte neh...


Nebengewerbe vor dem Bezug von Elterngeld ummelden, fristen?

Hallo, meine Frau hat ein Nebengewerbe + Hauptjob und ist nun Schwanger. Nun ist unsere frage ob es rechtlich möglich ist, dass Nebengewerbe auf mich umzumelden, damit während des Elterngeldbezuges die Einnahmen aus dem Nebengewerbe nicht meiner Frau bei ihrem Elterngeldbezug angerechnet werden (Zuflussprinzip). 1. Ist es Rechtssicher möglich...


Gewerbeanmeldung während Elterngeld Bezug und vor Geburt zweites Kind

Sehr geehrte Frau Bader, im Januar diesen Jahres ist meine Tochter zur Welt gekommen. Ich beabsichtige mich nun nebenberuflich selbstständig zu machen. Da die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist möchte ich gerne wissen bis wann ich das Gewerbe anmelden muss, so dass für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Gehalt aus...


Wie berechnet sich das Elterngeld bei Bezug während Elternzeit und Kleingewerbe?

Hallo, Ich bin gerade dabei mein Elterngeldantrag zu stellen und weiß nicht so recht was ich angeben muss bzw. was mir zu steht. Bei mir liegt folgender Fall vor. Bis zur Geburt meines 3. Kindes am 25.08.2021 war ich in Elternzeit für mein 2.Kind. Die Elternzeit habe ich zum Beginn des Mutterschutzes unterbrochen um den Arbeitgeberanteil zu erha...


Nach Jobcenter Bezug Nur noch Elterngeld wie bin ich krankenversichert

Guten Tag Mein Problem ist folgendes. Ich war im Bezug von ALG2 und wurde schwanger als am 09.10.2021 dann unsere Tochter zur Welt kam haben ich und mein Freund beschlossen zusammen zu ziehen. Er bezieht momentan Alg1 dadurch das er vorher sehr lange krank geschrieben war ist das auch gerade nicht viel. Dieses wurde natürlich auf meine Leistung...


Elterngeld während KG Bezug

Ich muss meine Frage jetzt nochmal ausführlich stellen. Mann krank seit Oktober 2021 Krankengeld seit Dezember 2021 Weiterhin erkrankt nicht absehbar wann wieder genesen. Geburt Kind Januar 2022 Ich beziehe 12 Monate Basiselterngeld Mein Mann hat für LM 6 und 7 Basiselterngeld beantragt. 300 Euro ohne das das Einkommen vor der Erkrankung...


Gehaltserhöhung während Elterngeld-Plus-Bezug

Hallo Frau Bader, danke für Ihre Hilfe beim Thema Stillpausen. Ich hätte noch ein Anliegen bezüglich Elterngeld-Plus. Mein Mann bezieht seit diesem Monat (für 8 Monate) Elterngeld Plus bei 20 h pro Woche (vor der Geburt 40h). Sein Arbeitgeber hat ihm angeboten sein Gehalt ab sofort von 1750€ auf 2000€ zu erhöhen. Oder erst nach dem Elterng...


Bezug Elterngeld mit gleichzeitiger Entlohnung per Übungsleiterpauschal

Sehr geehrte Frau Bader und Community, ich beziehe derzeit Basis-Elterngeld (befinde mich kurz vor Ende meiner Elternzeit) und arbeite gleichzeitig in kleinstmöglichem Umfang für einen Rollstuhlfahrer, werde für diese Tätigkeit per Übungsleiterpauschale seitens meines Arbeitgebers entlohnt. Diese Tätigkeit und dessen Umfang, sowie das anst...


Höhe Elterngeld bei Schwangerschaft im ALG I Bezug & Möglichkeit zur Erhöhung

Sehr geehrte Frau Bader, angenommen eine Frau hat nun die Situation, dass Sie im ALG I Bezug (im Anschluss an Krankengeldzug) nun schwanger geworden ist. Wie verhält es sich nun mit den Elterngeld Leistungen? Stehen Ihr nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300€ / Monat zu, wenn Sie im gesamten Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt des K...


Elterngeld Plus Bezug und Arbeitgeberwechsel

Guten Tag  Ich habe eine Frage .. kurz zu meiner Situation: ich bin derzeit schwanger und in Mutterschutz. Davor war ich im Beschäftigungsverbot. Ich habe vor das Elterngeld zu splitten - 6 Monate Basis und 12 Monate Elterngeld plus. Beim Elterngeld plus würde ich gerne 12 Stunden wöchentlich Teilzeit arbeiten. Nach dem Elterngeld Bezug würde i...