Ich bin städtische Angestellte im öffentlichen Dienst und zur Zeit in Mutterschutz. Nebenher bin ich noch als Sängerin in einer Band tätig. Jetzt haben wir 4 Wochen nach errechneten ET einen Auftritt auf einem Stadtfest. Darf ich diesen Auftritt tätigen oder kann mein Arbeitgeber mir dies in den 8 Wochen nach Geburt verbieten. Möchte nichts falsch machen. Danke
von
franciscat
am 16.03.2015, 09:11
Antwort auf:
Darf ich während des Mutterschutz Auftritte machen
Hallo,
bekommen Sie was dafür? Dann brauchen Sie grds. eine Nebentätigkeitsgenehmigung.
Ansonsten ist es kein Problem (es sei denn, Sie sind da fest angestellt).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.03.2015
Antwort auf:
Darf ich während des Mutterschutz Auftritte machen
Die Band ist dein Hobby und keine bezahlte Nebentätigkeit, richtig?
Wenn das kein Nebenjob ist, dann gibt es auch keinen Arbeitgeber, der dir etwas "verbieten" könnte.
von
Pamo
am 16.03.2015, 11:03
Antwort auf:
Darf ich während des Mutterschutz Auftritte machen
Selbst wenn es eine Nebentätigkeit wäre die bezahlt wird:
Dann ist sie zu 99,9% bei der Band nicht angesteööt, also freiberuflich/selbstädig.
Und da gibt es kein MuSchuG.
Nur in der AN-Funktion darf sie nicht arbeiten.
Ich hoffe, der AG weiss generell von dieser Nebentätigkeit...
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 16.03.2015, 17:38