Darf ich während des Mutterschutz Auftritte machen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf ich während des Mutterschutz Auftritte machen

Ich bin städtische Angestellte im öffentlichen Dienst und zur Zeit in Mutterschutz. Nebenher bin ich noch als Sängerin in einer Band tätig. Jetzt haben wir 4 Wochen nach errechneten ET einen Auftritt auf einem Stadtfest. Darf ich diesen Auftritt tätigen oder kann mein Arbeitgeber mir dies in den 8 Wochen nach Geburt verbieten. Möchte nichts falsch machen. Danke

von franciscat am 16.03.2015, 09:11



Antwort auf: Darf ich während des Mutterschutz Auftritte machen

Hallo, bekommen Sie was dafür? Dann brauchen Sie grds. eine Nebentätigkeitsgenehmigung. Ansonsten ist es kein Problem (es sei denn, Sie sind da fest angestellt). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2015



Antwort auf: Darf ich während des Mutterschutz Auftritte machen

Die Band ist dein Hobby und keine bezahlte Nebentätigkeit, richtig? Wenn das kein Nebenjob ist, dann gibt es auch keinen Arbeitgeber, der dir etwas "verbieten" könnte.

von Pamo am 16.03.2015, 11:03



Antwort auf: Darf ich während des Mutterschutz Auftritte machen

Selbst wenn es eine Nebentätigkeit wäre die bezahlt wird: Dann ist sie zu 99,9% bei der Band nicht angesteööt, also freiberuflich/selbstädig. Und da gibt es kein MuSchuG. Nur in der AN-Funktion darf sie nicht arbeiten. Ich hoffe, der AG weiss generell von dieser Nebentätigkeit... Gruss Désirée

von desireekk am 16.03.2015, 17:38



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