Darf ich (wenn ich mich dazu bereit erkläre) an mehrtägigen, von meinem Arbeitgeber bezahlten Fortbildungen teilnehmen wenn diese 1. Auch Samstags stattfinden und 2. Die Rückreise erst Sonntagmorgen möglich ist? Oder verbietet das Mutterschutzgesetz dies?
von
Angestellte
am 15.02.2019, 16:27
Antwort auf:
Darf ich an der beschriebenen Fortbildung teilnehmen?
Hallo,
ja, wenn Sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären.
Sie dürfen aber nicht die Höchststunden überschreiten (§ 4 MuSchG: achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche/ Der Arbeitgeber muss der schwangeren oder stillenden Frau nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewähren. ).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.02.2019
Antwort auf:
Darf ich an der beschriebenen Fortbildung teilnehmen?
Unter bestimmten Bedingungen darfst du dies:
- wenn die Gesamtarbeitszeit (FoBi eingerechnet) in dem Zeitraum von 2 Wochen 90 Std. nicht überschreitet
- wenn die tägliche Arbeitszeit (auch bei der FoBi) 8,5 Std. nicht überschreitet. Dabei zählen Fahrtzeiten dann als Arbeitszeit, wenn du dich während der Fahrt nicht ausruhen kannst, wie das z.B. in der Bahn theoretisch möglich wäre.
- Wenn du für den Sonntag einen Ersatzruhetag in derselben Woche bekommst.
Mitglied inaktiv - 15.02.2019, 17:01