Liebe Frau Bader,
ich habe die folgende Frage.
Das Unternehmen macht Stellenabbau wegen der Finanzsituation, die Arbeitsnehmerin wird in der Probezeit schwanger. Der AG verzucht sie nach dem Ablauf der Probezeit zu kündigen, darf aber nicht wegen des Schwangerschaftsschutz. Also sie bleibt weiter.
Die Frage ist:
Darf der AB ihren Elternzeitanspruch (2 Jahren sofort nach dem Mutterschutz) ablehnen oder diese Periode zu reduzieren?
Die Elternzeitbeantragung wird vor der Entbindung erfolgen.
Vielen Dank im Voraus,
V.G.,
Nika
von
Nika000
am 16.01.2019, 15:41
Antwort auf:
Darf der AG den Elternzeitanspruch ablehnen?
Hallo,
Nein, dieses Recht hat der Arbeitgeber nicht.
Die Elternzeit beantragt man in der ersten Woche nach der Geburt, vorher kennt man ja den genauen Entbindungstermin gar nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2019
Antwort auf:
Darf der AG den Elternzeitanspruch ablehnen?
Nein, darf er nicht.
Elternzeit ist ein Recht und nichts, wofür es die Genehmigung des Arbeitgebers bedarf.
Die Mutter ist dann allerdings auch an diese zwei Jahre gebunden, sie kann die Elternzeit nicht verkürzen bzw. braucht für eine Verkürzung die Zustimmung des Arbeitgebers.
von
Dojii
am 16.01.2019, 15:48