Hallo Frau Bader, Kurze Eckdaten Vollzeit (jetzt 30 Std auf 5 Tage) angestellt, 30 Tage Urlaubsanspruch 2014 BV ab 01.08.14 Mutterschutz ab 19.09.14 Geburt 04.11.14 (ET war 31.10.14) EZ Beginn 31.12.14 Genommener Urlaub 2014 16 Tage Resturlaubsanspruch 14 Tage Nun hat mir mein AG 5 Tage von meinem Resturlaub abgezogen, da laut Tarifvertrag bei längerer Krankheit (in dem Fall BV über 7 Wochen) 5 Urlaubstage gestrichen werden. Aber gilt das BV wirklich als Krankheit? Und darf er mir diese 5 Tage wirklich einfach so abziehen? Die Krankenkasse meinte zu ihm, dass sie auch nicht ab BV Beginn ihm das Geld erstatten, sondern erst nach 6 Wochen. Wie beim Krankengeld üblich. Kann mir nir nicht vorstellen, dass das so stimmt. Vielleicht können Sie mir ein bißchen Licht ins Dunkle bringen. Vielen Dank
von oolaviniaoo am 04.12.2015, 19:00