Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in Elternzeit (24 Monate) und werde nun das dritte Jahr der Elternzeit auch noch beantragen. Hinzu möchte ich direkt für den Anschluss die Brückenteilzeit beantragen, damit mir meine vorherige Vollzeitstelle noch mehrere Jahre erhalten bleibt. Ist dies rechtlich möglich oder spricht etwas dagegen? Vielen Dank! Grüße, Valerie
von Valerie125678 am 31.03.2019, 21:28