Hallo nach Änderung meiner familiären Verhältnisse (1 schulpflichtiges eigenes Kind, Partner im unregelmäßigen Schichtdienst, Kleinkind 1 Jahr, im Haushalt wird ein weiteres schulpflichtiges Kind des Partners betreut, Partner ist nicht der Vater meiner beiden Kinder) möchte ich gern meine Arbeit im Einzelhandel wieder aufnehmen, kann jedoch keine Spätschichten arbeiten. Mein Arbeitgeber signalisiert, dass er mir aufgrund mehrerer arbeitstätiger Mütter keinen entsprechenden Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Gibt es eine gesetzliche Grundlage bzw. wie kann ich mich verhalten? Welche anderen Möglichkeiten habe ich? Seit ca. 14 Jahren arbeite ich in der gleichen Firma vielen dank
von mama-von-püppi am 13.06.2013, 18:16