Bin ich kündbar während der Schwangerschaft & ist ein Änderungsvertrag zulässig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bin ich kündbar während der Schwangerschaft & ist ein Änderungsvertrag zulässig?

Ich hab einen unbefristeten Arbeitsvertrag, befinde mich noch in der Probezeit und hab meinem Arbeitgeber meine Schwangerschaft mitgeteilt. Nun meinte er, entweder, ich unterschreibe eine Änderungsvereinbarung oder ich bekomme die Kündigung. Die Änderung beinhaltet die Kürzung der Wochenstunden auf 20h und dementsprechend weniger Gehalt. Bisher läuft mein Vertrag über 40 Wochenstunden. Er begründete die Änderung damit, dass, wenn ich mal ausfalle, was bei einer Schwangeren öfter mal der Fall sein kann, dass 40h durch eine Vertretung nicht abgedeckt werden kann. Dazu muss ich sagen, dass ich als Fitnesstrainerin in zwei Studios arbeite. Und ich arbeite in meiner Schicht allein. Dass heißt, wenn ich ausfalle ist nicht automatisch Ersatz vorhanden. Mein Chef meinte, wenn es Existenzbedrohend ist, kann er mich aus diesem Grund kündigen. Ich hab die Änderungsvereinbarung noch nicht unterschrieben. Was ist die richtige Entscheidung? Wenn ich die Vereinbarung nicht unterschreibe, kann ich gekündigt werden bzw. werde ich durch diese Änderung des Vertrages kündbar, wenn ich unterschreibe? Ein befreundeter Anwalt hat mir geraten, die Vereinbarung zu unterschreiben, obwohl ich das rechtlich gesehen nicht tun muss. Aber wenn der Arbeitgeber einen Grund für eine Kündigung sucht, wird er sie früher oder später finden, wenn auch nicht auf fairen Wegen. Ich hoffe, man kann mir weiter helfen. Vielen Dank Rowan

Mitglied inaktiv - 25.03.2010, 19:09



Antwort auf: Bin ich kündbar während der Schwangerschaft & ist ein Änderungsvertrag zulässig?

Hallo, nicht unterschreiben. Eine Schutzregelung wegen Existensbedrohung des AG gibt es nicht. Wenn er Ihnen dummkommt: zum Gewerbeaufsichtsamt, evtl. ein BV wegen Mobbing Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.03.2010



Antwort auf: Bin ich kündbar während der Schwangerschaft & ist ein Änderungsvertrag zulässig?

Hallo Gerade im Hinblick auf das Elterngeld würde ich gar nix unterschreiben ! Dann fällt Dein Elterngeld rapide !!! Du bist unkündbar solange Du nicht nachweislich die goldenen Löffel klaust.

Mitglied inaktiv - 25.03.2010, 19:48



Antwort auf: Bin ich kündbar während der Schwangerschaft & ist ein Änderungsvertrag zulässig?

Ich nochmal ;-) Wenn er arg Stres macht, dann kannst Du vom FA auch ein Beschäftigungsverbot wegen Mobbing erhalten. Dann kann er eine neue Kraft einstellen, und Du bleibst bei vollem Lohn Zuhause :-)

Mitglied inaktiv - 25.03.2010, 19:50



Antwort auf: Bin ich kündbar während der Schwangerschaft & ist ein Änderungsvertrag zulässig?

Hallo, ich rate dir dringen NICHT zu unterschreiben! Ich bin in 2 Schwangerschaften nicht einen einzigen Tag ausgefallen! Du kürzt Dir unnötig Dir zustehende Leistungen. Die Änderungskündigung würde ich allerdings behalten und ein Protokoll für Dich anfertigen, falls Du Dich gegen Mobbing oder eine ungerechtfertigte Kündigung wehren musst. Ggf. kannst Du ja mal zum Gewerbeaufsichtsamt Kontakt aufmehmen und die Fragen, was Du machen sollst. Dann ist der AG schon mal "aktenkundig" und eine Kündgung wird er nicht so leicht durchbekommen. Lass Dich nicht unterkriegen! Désirée

Mitglied inaktiv - 25.03.2010, 20:19



Antwort auf: Bin ich kündbar während der Schwangerschaft & ist ein Änderungsvertrag zulässig?

Vielen Dank! Man ist erstmal geschockt, sowas vom AG zu hören. Und er sagte, wenn ich nicht unterschreibe, müsste er notfalls das Studio schließen, um meinen Vertrag beenden zu können. Und seine Frau übernimmt dann das Studio neu und kann somit neue Leute einstellen, die nicht schwanger sind. Meine Ärztin meinte, 20h arbeiten ist in meinem Fall besser, 40h wären zuviel, da ich gesundheitliche probleme hab. Und der AG ist nicht der Schlechteste. Er meinte auch, dass er mich wieder hoch stuft, wenn ich wieder mehr schaffe. Kann nur daher geredet sein, ich weiß. Aber bisher hat er sein Wort immer gehalten. Hab noch nicht unterschrieben, aber überlege, es doch zu tun. So behalte ich wenigstens meinen Job. Liebe Grüße Rowan

Mitglied inaktiv - 01.04.2010, 19:39



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