Ich lebe mit meinem Partner und Kinder( 2 gemeinsamen, 2 mit meinen Exmann) zusammen. Zurzeit beziehen wir noch Hartz 4. Er hat einen 450 Euro Stelle, das wird ja angerechnet, jedoch behält er das Geld für sich( ich überlege ohnehin die Trennung) ich fange am 01.11.2018 wieder an zu arbeiten, 30 Stunden, aber verdiene dann gottseidank genügend sodass wir mit Wohngeld und Kinderzuschlag aus dem Hartz 4 rauskommen. Ich sehe aber nicht ein daß er sein geld verprassen kann und ich alles alleine bezahle. Bin ich dazu überhaupt verpflichtet? Wir sind ja nicht verheiratet, oder würde ihm weiterhin Hartz 4 zustehen, zumindest für sein Mietsanteil?
von
Unicornbaby
am 23.10.2018, 16:36
Antwort auf:
Bin ich dazu verpflichtet...
Hallo,
nein, Sie sind eine Bedarfsgemeinschaft.
Soll er sich auch einen Job suchen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.10.2018
Antwort auf:
Bin ich dazu verpflichtet...
Wenn ihr zusammen wohnt seit ihr eine Bedarfsgemeinschaft und dein Einkommen wird mit seinem Einkommen in einem Topf geworfen.
Ganz ehrlich, ich würde ihm die Pistole auf die Brust setzen, für mich würde das bedeuten daß er sich sozialversicherungspflichtige Arbeit sucht ( ausser er kann gesundheitlich nicht mehr arbeiten), er dir von seinem 450€ Job Geld für die Miete abgibt. Würde er das nicht machen kämme nur ne Trennung in Frage
von
misses-cat
am 23.10.2018, 18:12