Hallo Frau Bader,
kann man den Bezugszeitraum des Elterngeldes nachträglich ändern?
Beispiel: Es wurde Elterngeld für den 1. bis 12. LM des Kindes beantragt. Bei Eintreffen des Bescheids stellt man fest, dass man lieber Elterngeld für den 3. bis 14. LM des Kindes beantragt hätte. Ist dies machbar und wie müsste man vorgehen?
Danke.
Jasmin
Mitglied inaktiv - 22.05.2010, 22:46
Antwort auf:
Bezugszeitraum Elterngeld
Hallo,
ich stimme Panija voll zu
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.05.2010
Antwort auf:
Bezugszeitraum Elterngeld
Hallo
Wenn Du es wegen dem angerechneten Mutterschaftsgeld machen willst, dann geht das eh nicht.
Wer Mutterschaftsgeld bekommt, erhält immer nur 10 Monate Elterngeld.
Ansonsten kann man es meines Wissens nach nicht mehr ändern, beantragt ist da beantragt.
Sonst empfehle ich die Hotline der Elterngeldstelle, die helfen schnell und sind bei mir immer sehr nett gewesen.
Mitglied inaktiv - 23.05.2010, 05:21