Hallo Frau Bader!
Derzeit beziehe ich Elterngeld, die Differenz zu meinem Nettogehalt frisst gerade die letzten Ersparnisse. Betreuungsunterhalt bekomme ich nicht/möchte ich nicht.
Ab Sommer möchte ich wieder voll arbeiten bzw. muss, da das Geld sonst nicht reicht.
Angenommen ich würde nur 2/3 arbeiten - wäre der Differenzbetrag dann als Betreuungsunterhalt einforderbar?
Gibt es eine Höchstsumme die maximal gezahlt werden muss?
Ich habe auch keine Lust auf einen Rechtstreit wegen vielleicht 100,- BU im Monat...
Mitglied inaktiv - 21.01.2008, 19:56
Antwort auf:
Betreuungsunterhalt Teilzeit
Halo,
der Unterhalt bermißt sich nicht nach Ihrere Differenz, sondern nach dem Einkommen des KV.
Da gibt es keine Mindesgrenze.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2008
Antwort auf:
Betreuungsunterhalt Teilzeit
Naja, er verdient Netto unwesentlich mehr als ich und angeblich soll ja in Höhe des Nettogehaltes der KM gezahlt werden, was ja so schlicht unmöglich ist...
Ist hier vielleicht jemand, der BU erhält?
Mitglied inaktiv - 22.01.2008, 11:49
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Betreuungsunterhalt Teilzeit
Wie teuer wäre es denn in etwa, wenn ich mir das von einer RAin ausrechnen lassen müsste incl. Erfolgsaussichtenprognose, ob sich ein Prozess lohnt?
Mitglied inaktiv - 22.01.2008, 11:50
Antwort auf:
Betreuungsunterhalt Teilzeit
ich denke jedes honorar mit einem ra ist verhandelbar...das beratungsgespräch wir dann verrechnet, die beratung allein kostet so zwischen 100 und 250€, außer du hast eine rs und der ra wird NICHT tätig...
Mitglied inaktiv - 22.01.2008, 15:11