Frage: Beteiligung an den Kosten

Hallo Frau Bader! Meine 5jährige Tochter bakam eine zahnärztliche Behandlung, für die ich 365 Euro selbst zahlen muss, weil sie die Krankenkasse nicht übernimmt. Muss mein Ex-Mann sich an den Kosten beteiligen. Und müsste er sich eigentlich auch an den Kindergartenkosten beteiligen? Danke!

Mitglied inaktiv - 23.08.2004, 13:28



Antwort auf: Beteiligung an den Kosten

Hallo, 1. Was ist Sonderbedarf? In Einzelfällen kann ein besonderer Bedarf der Kinder bestehen, der durch den laufenden Tabellenunterhalt nicht gedeckt ist. Bei diesem Sonderbedarf handelt es sich um einen unregelmäßigen, außerordentlich hohen Bedarf, der überraschend und der Höhe nach nicht einschätzbar war. Typisch für den Sonderbedarf ist, dass er aus dem normalen, laufenden Unterhalt nicht gezahlt werden kann und auch nicht angespart werden kann. 2. Einzelfälle: Sonderbedarf ja oder nein? Die folgende Auflistung soll einen Überblick über die einzelnen Fallgestaltungen geben. Die Rechtsprechung der Gerichte ist allerdings sehr unterschiedlich. Arztkosten wenn notwendig, aber von der Krankenkasse nicht erstattet Betreuungskosten ja Brillenkosten ja Familienfeiern nein Internatskosten sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, siehe die Anmerkung unten Kindergartenbeitrag nein. Die Mutter kann diese Kosten aber bei der Berechnung ihres eigenen Unterhaltsanspruchs von ihrem Einkommen abziehen, wenn sie berufstätig ist Klassenfahrt die meisten Gerichte: ja, siehe die Anmerkung unten Kleidung nein Kommunion sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, die meisten Gerichte sagen "nein" (siehe die Anmerkung unten) Lernmittel nein Möbel nein Musikausbildung nein, es sei denn, es liegen gehobene Einkommensverhältnisse vor und die Musikausbildung gehört zum üblichen Lebensstandart der Familie Musikinstrument nein Nachhilfe ja, wenn unvorhersehbar und nicht über einen längeren Zeitraum Pivatschule nein Prozesskosten ja Säuglingserstausstattung ja Schüleraustausch sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, siehe die Anmerkung unten Sport nein Umzugskosten ja Urlaubskosten nein Zahnarztkosten ja Anmerkung: In einigen Fällen (z.B. bei Internatskosten, Klassenfahrten, Kommunion, Schüleraustausch) unterscheiden die Gerichte danach, ob der normale, laufende Unterhalt nach einer der unteren Stufen der Düsseldorfer Tabelle (das sind die Stufen 1 bis 5) gezahlt wird, oder nach einer höheren Stufe. Wird der laufende Unterhalt nur nach einer der unteren Stufen gezahlt, ist der Unterhalt also verhältnismäßig gering, dann liegt eher Sonderbedarf vor, als wenn der laufende Unterhalt höher ist. 3. Wie haften beide Elternteile für Sonderbedarf? Für den Sonderbedarf haften beide Elternteile anteilmäßig (also nicht nur wie beim Tabellenunterhalt der getrennt lebende Elternteil). Das bedeutet, dass sich auch derjenige Elternteil an den Kosten des Sonderbedarfs beteiligen muss, bei dem das Kind lebt - es sei denn, dieser Elternteil hat keinerlei Einkünfte bzw. keine Nettoeinkünfte über 840,- Euro. Die Kosten werden auf beide Elternteile wie folgt verteilt: Zunächst wird für jeden Elternteil ein Einsatzbetrag ermittelt. Hierzu wird von seinem Einkommen der Selbstbehalt von 840,- Euro abgezogen. Die dann bei beiden Eltern verbleibenden Beträge werden zueinander in Verhältnis gesetzt. Beispiel (Stand Düsseldorfer Tabelle vom 1.1.2002): der Sonderbedarf beträgt 200,- Euro. Der Vater hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.500,- Euro, die Mutter ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.000,- Euro. Zieht man bei beiden jeweils den Selbstbehalt von 840,- Euro ab, so bleiben beim Vater 660,- Euro übrig, bei der Mutter 160,- Euro. Zusammengerechnet ergeben die beiden Resteinkommen den Betrag von 820,- Euro. Der Vater hat also zu tragen 660/820 x 200,- Euro = 161,- Euro, die Mutter 160/820 x 200,- Euro = 39,- Euro. 4. Weitere Besonderheiten bei der Geltendmachung von Sonderbedarf: Der Anspruch auf Sonderbedarf muss spätestens innerhalb eines Jahres seit seiner Entstehung geltend gemacht werden, § 1613 Abs. 2 BGB. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.08.2004



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

muss der werdene Vater sich an den Kosten vom Frauenarzt beteiligen ?

Mein Partner und ich haben uns vor kurzem getrennt. Vorher haben wir uns besprochen welche zusätzlichen Leistungen wir vom Frauenarzt in Anspruch nehmen. Nun nach der Trennung stellt sich natürlich die Fragen ob er sich an diesen Kosten beteiligen muss schließlich werden diese ja nicht von der Krankenkasse übernommen. Muss ich diese jz alleine trag...


Muss der Kindsvater Kindergarten kosten übernehmen für sein 1. Jährigen Sohn?

Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage an Sie. Ich habe im März 2020 mein Sohn bekommen. Meine Elternzeit beträgt 14 Monate, da ich alleinerziehend bin. Der KV hat die Vaterschaft angenommen und zahlt auch Unterhalt. Mein Sohn geht ab April 2021 in die Kita, da ich ab Anfang Mai wieder arbeiten muss. Der KV erhält ungefähr 1580 Euro Gehalt...


Vaterschaftsanfechtung - wer trägt Kosten für Vaterschaftstest und Gericht?

Hallo, ich bin seit 2015 von meinem Ex getrennt und seit 2017 geschieden. Nun äußerte er für mich aus heiterem Himmel den Verdacht, dass unsere gemeinsame Tochter (*2012, in der Ehe geboren) nicht von ihm ist. Ich bin vollkommen fassungslos wie er auf einmal darauf kommt. Sie ist jetzt 8... . Er will nun auf dem Familiengericht einen Vaterschaf...


Wer zahlt die Kosten einer Kindergruppe, wenn in meiner Gemeinde kein Platz ist?

Liebe Frau Bader! Ich bekomme wahrscheinlich keinen Kiga Platz in meiner Gemeinde. Hätte aber in einer Elterninitiative einer anderen Gemeinde, in der man mehr zahlt einen 2 Tagesplatz. Übernimmt die Gemeinde die Kosten dazu, auch wenn es kein Kindergarten in dem Sinn ist ? Liebe Grüße


Kiwu-Kosten durch PKV

Sehr geehrte Frau Bader, die DKV lehnt es ab, die Kinderwunschkosten zu bezahlen. Sie gibt an, es würden aufgrund meines Alters keine 15% Erfolg mehr gegeben sein. Und dass, obwohl mir mein Arzt 21% Erfolgschancen via Attest bestätigt hat. Ich befinde mich seit 5 Jahren in Behandlung, habe 70% selbst getragen. Ich hatte 4 Fehlgeburten, mehrere ges...


Oma hat Reise zum Entb.termin der Solomama-Tochter gebucht: Rücktritt - Kosten?

Sehr geehrte Frau Bader, unserer Tochter wurde als Entbindungstermin der 14. April 2022 genannt. Sie lebt in keiner Partnerschaft und wird ihr Kind alleine erziehen. Sie hat uns als zukünftige Großeltern und einzige nahe Verwandte um Beistand rund um den Geburtstermin gebeten. Als reiselustige Senioren hatten wir bereits Anfang März 21 eine Rei...


Kosten der Schwangerschaft

Einen schönen guten Tag, der KV muste aufgrund der Schwangerschaft die Umstandsmode sowie die Erstausstattung bezahlen. Nun fordert der KV die Herausgabe der Artikel? Wie sie das Rechtlich aus? Habe ich dem KV die Artikel auszuhändigen?


Schwanger während Weiterbildung - Kosten?

Hallo zusammen, Ich habe mich bei meinem Arbeitgeber für eine einjährige Weiterbildung angemeldet, welche im September starten wird. Nun haben mein Partner und ich jedoch einen Kinderwunsch und ich frage mich, was passiert wenn ich während der Weiterbildung schwanger werde? Werde ich die anfallenden Kosten (Weiterbildung, Verpflegung, Hotel) zu...


Elternzeit Miete (allgemeinen Kosten Stämmen)

Hallo, Ich bin in der 33 Woche bald kommt der kleine da ich so gut wie alleine dastehe habe ich so einige fragen. Ich bin / wahr in der Ausbildung die natürlich jetzt pausiert ist. Ich beantrage Elternzeit für 2 Jahre da ich bisher keinen früheren Kitaplatz habe und familiäre Unterstützung nicht möglich ist. Ich hatte in der Ausbildung 833€ verd...


Kosten Scheidung

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich leben seit über einem Jahr in Trennung. Dazu habe ich zwei Fragen: 1. Derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit und erhalte 900€ Elterngeld plus. Wäre die Scheidung erheblich günstiger, wenn ich sie noch in der elternzeit einreichen würde als erst in ein paar Jahren? Aktuell könnte ich mir weder d...