Guten Tag Frau Bader. Ich würde gern wissen, ob es möglich ist, dass die Besuchszeiten nächträglich geändert werden.
Zu meiner Situation. Ich bin seit 5 Jahren getrennt lebend. Unser Sohn ist mittlerweile 12 Jahre alt. Momentan besteht die selber getroffene Regelung, dass mein Sohn einen Tag in der Woche und jedes zweite Wochenende bei mir ist.
Wäre es möglich, natürlich nur, wenn mein Sohn das möchte, die Besuchszeiten zu teilen zu gleichen Zeiten? Zum Beispiel 2 Wochen bei der Mutter und dann 2 Wochen bei mir?
Und würde bei gleichen Besuchszeiten die Unterhaltspflicht weiter bestehen?
Ich möchte mich schonmal im Voraus für einen eventuelle Antwort bedanken und ich wünsche allen einen gesundes neues Jahr.
von
MarioC
am 01.01.2019, 08:07
Antwort auf:
Besuchszeiten Änderung möglich?
Hallo,
was Sie anstreben nennt man Wechselmodell.
Wenn die Kindsmutter damit einverstanden ist, ist das selbst verständlich möglich. Wenn nicht, wird ein Gericht, da das Kind den Lebensmittelpunkt bei der Mutter hat, dem er nicht zustimmen. Hier kommt es aber, bei dem Alter des Kindes, auch darauf an, was das Kind will.
Beim Wechselmodell ist es so, dass jeder dem anderen Unterhalt entsprechen von seinem Gehalt schuldet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.01.2019
Antwort auf:
Besuchszeiten Änderung möglich?
Ja, ihr könnt privat alles vereinbaren, was ihr wollt.
Die Unterhaltspflicht besteht weiter - wird aber praktisch gegeneinander verrechnet. In den 2 Wochen die Kind bei dir ist, wäre deine Ex Unterhaltspflichtig - in den anderen 2 Wochen weiterhin du. Bei Bekannten ist es so, dass er eben deutlich mehr verdient und bei einer 5ß:50-Regelung müsste er dennoch noch einen ansehnlichen Betrag an Unterhalt zahlen, da ihr Gehalt und damit Unterhalt eben geringer ist und sich das nicht komplett gegeneinander ausgleicht.
von
cube
am 01.01.2019, 10:29