Hallo. Ich habe ein mehr oder weniger großes Problem.
Derzeit befinden ich mich in elternzeit - wurde von mir für drei Jahre bis August 2017 beantragt. Im Oktober hat mich mein Arbeitgeber einen Vorschlag unterbreitet ob ich mir vorstellen kann in der elternzeit ab April Teilzeit zu arbeiten. Ich soll es mir überlegen. Im Dezember habe ich ihn dann angerufen und mitgeteilt das ich dies gerne machen würde. Er wollte sich dann im neuen jahr melden bezüglich Vertrag - verdienst usw...
Bis dato hat er sich noch nicht gemeldet und ich bin froh darüber da ich inzwischen erneut schwanger wurde. Was soll ich jetzt tun???
Warten bis er sich meldet oder einfach die Initiative ergreifen und mich melden???
Ist die mündliche zusage von mir im Dezember rechtskräftig? ??? Ich will auf keinen Fall das er erfährt das ich schwanger bin- zur zeit erst in der 10 Woche aber ich hatte in Vergangenheit schon zwei mal eine FG in der 13 und 14 woche. Ich denk mal wenn mein Arbeitgeber davon erfährt wird es wieder öffentlich so wie damals bei meiner ersten ss....
von
hoppelhäschen
am 14.02.2017, 11:58
Antwort auf:
besteht ein Arbeitsvertrag
Hallo,
ich würde einfach mal hingehen und fragen, wie's aussieht.
Die Schwangerschaft ändert ja nichts daran, dass Sie nicht grundsätzlich Teilzeit arbeiten können.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.02.2017
Antwort auf:
besteht ein Arbeitsvertrag
Zählen tut es erst wenn es unterschrieben ist.
Wenn Du mehr als 300€ Elterngeld haben möchtest zählt jetzt allerdings jeder Euro den Du verdienst.
von
Sternenschnuppe
am 14.02.2017, 12:18
Antwort auf:
besteht ein Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge bedürfen nicht der Schriftform, jedoch wird es ein Nachweisproblem geben.
Mitglied inaktiv - 14.02.2017, 12:34
Antwort auf:
besteht ein Arbeitsvertrag
Hallo,
meint Ihr wirklich, das sei schon ein Vertrag?
Ich kenn mich ja nicht mit Arbeitsrecht aus, aber wenn der Chef im Oktober gefragt hat "ob ich mir vorstellen kann in der elternzeit ab April Teilzeit zu arbeiten. Ich soll es mir überlegen." - mit diesen Worten - dann würde ich das nicht als Angebot sehen, sondern als invitatio ad offerendum, d.h., als Einladung, selbst ein Angebot zu machen.
Hoppelhäschen hat daraufhin im Dezember ein Angebot gemacht. Für einen Arbeitsvertrag fehlt mE noch die Annahme des Angebots. Er hat ja auch gesagt, er meldet sich dann im Frühjahr bezüglich Vertrag, Verdienst usw. Wegen mangelnder Konkretisierung sollte ein jetzt schon bestehender Vertrag meiner Meinung nach auch ausfallen.
Dennoch wäre es natürlich am fairsten, sich selbst beim Arbeitgeber zu melden, damit er nicht mit Hoppelhäschen plant und evtl. später sauer auf sie ist, wenn sie kurzfristig ausfällt. Natürlich wäre es grundsätzlich vielleicht auch möglich, in der Schwangerschaft Teilzeit zu arbeiten?
Wenn Hoppelhäschen aber auf keinen Fall von der Schwangerschaft erzählen will, muss sie sich entweder einen Vorwand suchen, weshalb es (evtl.?) doch nicht klappt, oder warten, bis der Arbeitgeber auf sie zukommt und sich dann entscheiden.
von
zweizwerge
am 15.02.2017, 13:07