Frage: Bescheinigung über Elternzeit

Hallo Fau Bader! Ich habe meinem Arbeitgeber per Einschreiben die Dauer meiner Elternzeit mittgeteilt (...im Anschluß an den Mutterschutz für 2 Jahre...). Jetzt bräuchte ich aber für ein Amt eine Bescheinigung der Elternzeit. Mein AG teilte mir daraufhin per e-mail mit, dass es nicht üblich sei, dass die Firma die beantragte Elternzeit schriftlich bestätigen muss... Hat mein AG Recht? Habe ich die Elternzeit richtig beantragt (...im Anschluß an den Mutterschutz...)? Grüße Levi

Mitglied inaktiv - 01.06.2006, 16:15



Antwort auf: Bescheinigung über Elternzeit

Hallo, man kann es für eine gewünschte Zeit mitteilen, besser ist, ein Datum zur Klarstellung mit reinzuschreiben. Wenn er das nicht will würde ich dem Amt Ihr Schreiben vorlegen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.06.2006



Antwort auf: Bescheinigung über Elternzeit

Du hast nicht beantragt, sondern die Dauer der EZ mitgeteilt. Bitte den AG eben um Bestätigung der Email und deren Inhalt. Das kann er machen, tut ja nicht weh. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 01.06.2006, 20:47



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