Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Guten Tag Frau Bader und frohe Weihnachten, ich bin aktuell in der 29 ssw. und liege seit 5 Wochen wegen Zervixinsuffizienz im Krankenhaus. Ob ich vor der Geburt evtl noch mal nach Hause darf ist fraglich und genau da liegt mein Problem. Sowohl mein Frauenarzt als auch mein Hausarzt weigern sich mir ein Beschäftigungsverbot auszugestellen solange ich im Krankenhaus bin und keiner fühlt sich zuständig... – Meine Krankenkasse meint mir steht ein Beschäftigungsverbot zu, kann aber nichts machen. – Der Beratungsstelle für Mutterschutz Rheinland-Pfalz liegen dazu keine Broschüre vor daher weiß sie nicht weiter – Das Bundesministerium für Familie etc. Übernimmt keine individuelle Beratung Es ist zum verrückt werden. Noch eine Woche und ich kriege für eine schwangerschaftsbedingte Erkrankungen die Dady Leben des Babys gefährdet Krankengeld... Meinen Sie, es lohnt sich einen Anwalt einzuschalten oder ist es wirklich so, dass Mütter finanziell Bestrafft werden wenn die Schwangerschaft nicht optimal verläuft. Vielen Dank und liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 25.12.2017, 14:34



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Hallo, es gibt kein BV während eines Krankenhausaufenthaltes, weil man de facto nicht arbeiten kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.12.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Für ein BV muss man generell arbeitsfähig sein, das bist Du nicht. Es bleibt rechtlich nur eine AU. Und eben Krankengeld dann. Da es schwanger schwangerschaftsbedingt ist, wird das beim Elterngeld aber gegen Lohn ausgeklammert, da es sonst eine Benachteiligung wäre.

von Sternenschnuppe am 25.12.2017, 14:46



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Es kann doch echt nicht sein, dass ein Krankenhausaufenthalt vor Mutterschutz geht? Wo bleibt der „Schutz“ für Schwangere? Hätte ich mir die Hand gebrochen oder etwas gehabt was nichts mit der SS zu tun hat, würde ich das ja noch verstehen. Alles andere ist lächerlich, denn wäre ich zuhause hätte ich ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten.

Mitglied inaktiv - 25.12.2017, 14:59



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Deine Krankenkasse hat dich falsch beraten. Für ein BV muss Arbeitsfähigkeit vorliegen und die Gefährdung vom Arbeitsplatz ausgehen, das ist hier nicht der Fall. Du musst liegen und das bedeutet AU und nichts anderes. Das Krankengeld musst du akzeptieren. In den Merkblättern der Aufsichtsbehörden für Mutterschutz steht das auch so drin. Und hier in der brandneuen Info des Bundesministeriums steht es auf S. 34 drin https://www.bmfsfj.de/blob/94398/3b87a5363865637dd3bf2dd6e8ec87e0/mutterschutzgesetz-data.pdf

Mitglied inaktiv - 25.12.2017, 15:01



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Du bist gar nicht in der Lage ein BV zu bekommen, denn du bist nicht arbeitsfähig, dir bleibt nur die Krankschreibung. Deine KK hat dich völlig falsch beraten. Ein BV dient zum Schutz vor gefährlicher Arbeit! LG

von Colien07022004 am 25.12.2017, 15:36



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Aber das ist es ja: Ich muss nicht liegen, ich darf und soll mich bewegen... laufen, sitzen... alles. Das man liegen soll ist total veraltet... Darf mich nur nicht bücken oder schwer heben... wie jede Schwangere es nicht tun sollte. Der einzige Grund warum ich im Krankenhaus bin, ist weil es überwacht werden muss!

Mitglied inaktiv - 25.12.2017, 15:38



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

ich bin aktuell in der 29 ssw. und liege seit 5 Wochen wegen Zervixinsuffizienz im Krankenhaus. Ob ich vor der Geburt evtl noch mal nach Hause darf ist fraglich Solange du stationär im KKH bist, ob liegend oder gehend oder was auch immer - bist du schon aus dem Grunde nicht arbeitsfähig. Denn vom KKH aus bist du wohl kaum in der Lage deinen Job zu machen. Eine normale Schwangerschaft muss nicht stationär im KKH überwacht werden, also liegt hier wohl eher ein pathologischer Verlauf vor. Und wenn du einen Kopfstand machst, ändert das nichts an der Sachlage. Den Rechtsanwalt kannst du dir sparen. Hast du die Broschüre des BMFSFJ gelesen? Da stehts drin.

Mitglied inaktiv - 25.12.2017, 15:45



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

du stehst so, deinem Arbeitgeber nunmal nicht zur Verfügung! könntest du jetzt gerade wenn dir dein Arbeitgeber eine andere Tätigkeit zuweisen könnte, arbeiten? nein weil du im Krankenhaus bist, also Krankschreibung. daran ist auch nichts unfair. es gibt eben gewisse Regelungen. sei froh das es bei uns Krankengeld gibt...in Amerika z.B bekommst du gar nichts...

von littlestarling82 am 25.12.2017, 16:07



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Ich habe eine Frage an Frau Bader gestellt und weiß nicht warum ihr euch jetzt so aufregt! Das ich als Schwangere nicht begeistert bin wenn ich feststelle, dass Mutterschutz eigentlich ein Witz ist und es nur greift wenn alles gut verläuft und somit gar nicht gebraucht wird ist wohl verständlich!

Mitglied inaktiv - 25.12.2017, 16:44



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Naja, eine Schwangere darf sich in der regel eben durchaus bücken und strecken, sie darf sogar heben. Aber eben im Rahmen. Wenn du nichts davon darfst, ist das eben überspitzt formuliert einen "krankhafte" Schwangerschaft. Erst Recht wenn du eben zwecks Überwachung im KH bleiben musst. Ist leider so, das ist nichts was eben "normal" ist. Eine "normal" Schwangere geht eben bis zum Mutterschutz arbeiten. Ist es so das sie auf der Arbeit Umgang mit Dingen oder Personen hat die eben mit dem Mutterschutz nicht vereinbar ist, und der AG hat keine Möglichkeit sie umzusetzen, dann muss der AG ihr ein BV aussprechen. Also nix mit Arzt spricht BV aus. Der Arzt darf eh nur ein BV aussprechend wenn die Schwangere an sich arbeitsfähig ist, die Arbeit SELBST !!! aber Mutter und Kind gefährden würden. Der AG aber eben kein BV aussprechen darf weil die Arbeit eigentlich dem Mutterschutz entspricht. Voraussetzung ist zudem, die Schwangere ist an sich arbeitsfähig - was du scheinbar aktuell nicht bist.

Mitglied inaktiv - 25.12.2017, 16:58



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Die Antwort ist eine AU bei KKH Aufenthalt. Niemand regt sich auf außer dir.

Mitglied inaktiv - 25.12.2017, 17:03



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Ach ja, sollte es sich soweit bessern das du aus dem KH entlassen wirst, DANN kann der Arzt ein BV aussprechen. Dein eigentliches Problem ist also aktuell der KH-Aufenthalt. Nicht die Antworten von uns und sicherlich auch nicht die dann von Fr. Bader welche ähnlich lauten wird. Keiner von uns kann was für die Gesetze. Aber sehe es mal so, ob nun AU oder BV, die Hauptsache ist doch Dein Kind ist wohlauf. Und auf das EG hat die AU zumindestens keinen Einfluss, das wird weil schwangerschaftsbedingte AU zu keiner Minderung führen. Im schlechtesten bzw eigentlich im besten Fall weil keine Frühgeburt Fall hast du doch eh nur noch 4 Wochen AU. Dann greift eh das Mutterschaftsgeld. Und das wird genau wie das EG nach dem normalen Lohn berechnet.

Mitglied inaktiv - 25.12.2017, 17:39



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Liebe uriah und danyshop, wenn ich eine Diskussion eröffnen wollte, hätte ich nicht das Expertenforum ausgewählt sondern ein Forum wo es erwünscht ist, dass jeder seine Meinung äußert und diese dann auch ständig wiederholt weil er nicht in der Lage ist Begründungen zu liefern oder etwas beizutragen was der Fragesteller nicht eh schon weiß! Vielen Dank euch beiden aber es reicht!

Mitglied inaktiv - 25.12.2017, 20:16



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Knoxi, wir SIND Experten, und die Begründung haben wir dir geliefert. Wenn du nicht in der Lage bist, verlinkte Infos zu lesen, ist das nicht unsere Schuld. Warte bis Frau Bader nach den Ferien antwortet und dir dasselbe schreibt.

Mitglied inaktiv - 25.12.2017, 20:41



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

An dieser Stelle hätte ich doch gern endlich die Qualifikation erfahren und andere Leser mit Sicherheit auch. Was macht Dich zum Experten? Fachanwältin für Familienrecht oder Rechtsanwaltsfachangestellte? :-D Vielen Dank vorab. Ps: Lass Dich doch auch bitte mit im "Kopfbogen" des Rechtsforums neben Frau Bader eintragen, dann entstehen auch keine Unklarheiten mehr. Vielen Dank.

Mitglied inaktiv - 25.12.2017, 21:13



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Expertinnen sollten in der Lage sein zu lesen und zu verstehen. Ich habe gefragt, ob es sich lohnt einen Anwalt aufzusuchen! Das hätte ich wohl nicht nötig wenn mir die Lage nicht bewusst wäre! Und noch mal: Wenn ich hier Frau Bader anschreibe dann meine ich auch Frau Bader! Egal wie stark euer Mitteilungsbedürfnis ist, es ist nicht gefragt und wird ab jetzt ignoriert!

Mitglied inaktiv - 25.12.2017, 23:14



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Hormone, Krankenhausfrust oder bist Du immer so ? Da versuchen andere Menschen, während Frau Bader die Feiertage genießt, Dir Deine Frage zu beantworten. Und anstelle zu warten bis Frau Bader antwortet, weil Dir der Inhalt der bisherigen Antworten nicht gefällt, giftest Du herum und beschimpft diese ? Ich hoffe Deinem Kind wirst Du ein besseres Vorbild sein im sozialen Kontakt mit anderen Menschen.

von Sternenschnuppe am 26.12.2017, 10:07



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Sondern alle haben, wie ich finde, sachlich und korrekt auf dein Anliegen geantwortet. Mit reinen, nicht bewerteten, Fakten. Ein Aufenthalt im KH aufgrund der Schwangerschaft schließt ein BV aus. So einfach ist das. Dass du Krankengeld und die finanziellen Einbußen nicht gut findest kann jeder verstehen. Aber es macht eben keinen Unterschied ob deine Schwangerschaft nicht problemlos verläuft, du einen Unfall oder eine schwere Krankheit hast. Keiner kann (idR) etwas dafür dass er länger nicht arbeiten kann und muss mit dem weniger geld auskommen. Jeckyll

Mitglied inaktiv - 26.12.2017, 10:58



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Knoxi, ich hatte dir die Frage nach dem Rechtsanwalt bereits beantwortet mit Verweis auf die verbindlichen Informationen des Sozialministeriums. Wenn du nicht lesen kannst, ist das nicht unser Problem. Wer eine Frage in einem öffentlichen Forum stellt, muss damit rechnen, dass er Antworten bekommt - auch solche die ihm nicht gefallen. Das hätte dir klar sein müssen. Uns dafür "Mitteilungsbedürfnis" vorzuwerfen ist schon sehr überheblich. Ich weiß nicht wann Frau Bader aus den Ferien zurückkommt. Sie hat jedoch diese Frage schon x mal beantwortet - man braucht nur runterzuscrollen oder per Suchfunktion nachzusehen. Und nochmal zum Rechtsanwalt. Wenn du die Dreistigkeit besitzen solltest, deinen Frauenarzt per Rechtsanwalt zur Ausstellung eines Beschäftigungsverbots zwingen zu wollen, wirst du wahrscheinlich den Frauenarzt die längste Zeit gesehen haben. So was geht gar nicht.

Mitglied inaktiv - 26.12.2017, 11:15



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Menschlich kann ich es absolut nachvollziehen, dass es die Fragestellerin ärgert, dass sie kein BV bekommt. Sie ist nzn wirklich krank und somit auch arbeitsunfähig und bekommt nach 6 Wochen weniger Geld. Und viele andere haben nichts und bekommen ein BV. Eine Arbeitskollegin hat dies bei drei Kindern durchgezogen. Einmal hat sie sich etwas geärgert und hat prompt das BV eingereicht. Und seitdem die Unternehmen es durch die Umlage wiederbekommen sind die FA ,hier zumindest, doch recht schnell mit dem Ausstellen. Und sie liegt da und hat wirklich was und wird noch bestraft. Was du aber zusätzlich machen könntest. Bei unserer Rechtsschutzversicherung kann man erstmal unverbindlich über eine Hotline einem RA den Fall schildern und dieser sagt, dann ob es sich lohnt ( nur für den Fall, dass Frau Bader noch länger abwesend ist). Alles Gute für dich und das Baby.

von DanniL am 26.12.2017, 13:19



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Man wird nicht "bestraft" wenn man Krankengeld bezieht, nachdem der AG schon 6 Wochen lang den vollen Lohn fortgezahlt hat, ohne dass man einen Tag davon gearbeitet hat. Krankengeld ist keine Strafe. (Einfach mal über den Tellerrand schauen in andere Länder, wo man im Krankheitsfall ganz ohne Einkommen ist.) Niemand bekommt ein BV "wegen nichts". Und selbst wenn man ein arbeitsplatzbezogenes BV bekommen hat, und ins KKH geht, muss die AU vorrangig abgerechnet werden.

Mitglied inaktiv - 26.12.2017, 13:53



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Klar menschlich verständlich, aber rechtlich halt nun recht simpel. wer nicht arbeitsfähig ist, ist nun einmal krank. Mit 5min Google bemühen würde man das auch selbst finden. Da muss man kein Experte sein. Der Gesetzgeber hat das recht deutlich geregelt. Und wenn die TE nicht im KH liegen müsste, würde ja auch evtl ein BV greifen. Die Frage ist, wem ist das Leben des Kindes derartig "wenig" wert das man wegen nicht mal 30% Gehaltseinbuße da jetzt einen Aufstand für macht. Es geht um 4 Wochen, nicht um die komplette Schwangerschaft. Das sie sich jetzt derartig aufregt und meint alles anreifen zu müssen was eben nicht nach dem eigenen Willen erscheint, schadet dem Kind weit mehr. Die Relation paßt nicht. Wäre sie jetzt 20igste SSW oder so könnte ich es wo verstehen, so eher nicht. Zumal es an der Grundsache nichts ändert, da kann sie eben 10 Anwälte fragen. kostet sie dann sicherlich weit mehr wie die paar € jetzt beim Gehalt. Und ein BV bekommt halt wer grundsätzlich arbeitsfähig ist, wer aber warum auch immer nicht arbeiten kann. Passt auf die TE nicht - weil wer im KH liegt ist nun einmal arbeitsunfähig. Ist blöde für sie, ich würde mich wohl sicherlich genauso ärgern wäre ich an ihrer Stelle. Gibt aber keinen Freifahrtschein andere dafür anzugiften nur weil das was man von ihnen zu hören bekommt einen nicht paßt.

Mitglied inaktiv - 26.12.2017, 14:01



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Davon ab, was nutzt ihr ein BV. Hier war vor einiger Zeit ein Fall da mussten die Eltern nachträglich das Geld zurückzahlen. Frau hatte ein BV bekommen, lag dann zudem im KH - also hat die KK nachträglich alles in "AU" gewandelt.

Mitglied inaktiv - 26.12.2017, 14:10



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Doch, mich ärgert es sogar sehr, wenn Frauen einfach so ein BV bekommen. Und ja, ich habe genug persönliche Kontakte wo es einfach nur so ausgestellt wird. Wie schon geschrieben. Früher, als es die Umlage noch nicht gab war es viel weniger. So schlimm kann es ja dann nicht sein, wenn man in den Urlaub fährt oder lustige Shoppingtouren mahn kann Klar bekommt es der AG ja wieder,aber wer bezahlt es zu guter Letzt? Richtig, wir durch unsere Beiträge. Und da kriege ich Plack.

von DanniL am 26.12.2017, 14:13



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Und dann ist es richtig wenn jemand im Krankenhaus liegt und gar nicht arbeiten könnte? Der soll dann auch noch die Umlage voll bekommen, anstatt richtigerweise das reduzierte Krankengeld? Wenn man krank ist erhält man nach 6 Wochen Krankengeld, wieso will man die Umlagenkasse darüberhinaus noch ausnehmen?

von Dream2014 am 26.12.2017, 14:39



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Hallo Knoxi, dass das BV eigentlich bei Dir gar nicht Thema ist hast Du ja hoffentlich zwischenzeitlich verstanden. Dazu aber noch meine "un-Baderischen" bemerkungen: Mutterschutz in D wird SEHR hoich gehalten. Du musst weder 6 Wochen vor noch mind. 8 Wochen nach geburt arbeiten bei VOLLEM Lohnausgleich. Du hast erweiterte Pausen wenn Du arbeitest und stillst, etc. Zusätzlich zum Mutterschutz: ZUDEM hast Du einen sehr stark erweiterten Kündigungsschutz, bekommst für das erste LJ des Kin´des ca. 60% Deines Nettos fürs NIX-TUN! ...Ich lebe in einem westlichen, zivilisierten Land, da gibt es NICHTS von dem o. g. ... und trotzdem bekommen hier Frauen (gesunde) Kinder, und nicht weniger als in D. DEIN Fakt ist und bleibt: Ein Arzt hat entschieden dass Du "krank" genug bist um im Krhs. überwacht zu werden, also bis Du eben nicht fähig zu arbeiten = ArbeitsUnfähig = AU. Wenn eine AU vorliegt dann ist diese IMMER dem BV vorzuziehen, AU schlägt IMMER ein BV, weil eine AU quasi aus den Gegebenheiten heraus ein ausschließen MUSS, weil Du ja gar nicht arbeiten KANNST (stationärer Krankenhausaufenthalt). Mit den besten Wünschen für erin gesundes Baby D

von desireekk am 26.12.2017, 17:24



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Ich kann schon gut verstehen, dass Knoxi sich aufregt, auch wenn es nichts daran ändern wird, dass sie "nur" Krankengeld bekommt. Ich habe gerade ein Beispiel im Bekanntenkreis: Eine Frau hatte eine Fehlgeburt, ein halbes Jahr später klappt es wieder dass sie schwanger ist, hat in der 8. Woche Blutungen, dem Kind gehts aber gut. Trotzdem hat sie bis zum Ende der SS vom FA ein BV bekommen. Sie muss sich nur schonen, also keine Bettruhe. Im Grunde ist es die gleiche Situation: aufgrund einer Gefährdung des Ungeborenen durch den Gesundheitszustand der Mutter (drohende Fehl-/Frühgeburt) darf sie nicht arbeiten. Daher kann ich verstehen wenn sich jemand aufregt, dass nur der Krankenhausaufenthalt die Begründung gegen das BV ist. Denn wenn es sogesehen "gerecht" wäre, dürfte der FA grundsätzlich gar kein BV sondern nur AU austellen, wenn es immer am AG liegt, dass er dann eben eine passende Tätigkeit suchen muss. Und der "Hinweis" man soll doch froh sein, in anderen Ländern gibts gar nichts, ist ja auch ein bisschen sinnlos. Wir sind nun mal in Deutschland, und zahlen hier auch wesentlich höhere Beiträge an die Krankenkasse etc.

von bellis123 am 26.12.2017, 21:42



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Der Grundtenor meiner Antwort war, dass sie sich über den fehlenden MuSchu in D beschwert hat. Und DEN hat sie aber! Und auch wenn ich verstehe was du meinst wenn man sagt dass man nun mal in Deutschland lebe. Aber manchmal tut es ganz gut manche Dinge in Relation zur Umgebung zu sehen und zu verstehen/fühlen was “normal“ ist oder nicht. Gerade DANN wenn es so ungerecht zu sein scheint. Gruß D

von desireekk am 26.12.2017, 21:51



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

ich finde auch das es nicht schadet mal über den Tellerrand zu schauen! mich stört das in Deutschland soviel gejammert wird wie in keinem anderen Land, aber nirgends gibt es so eine gute Versorgung und soviel Geld. schaut mal nach Österreich oder Italien oder Spanien, dort gibt es nicht soviel Schutz für Mütter... es werden nunmal leider heutzutage viele falsche BV ausgestellt wie bei der erwähnten Freundin, genau wegen solchen Fällen bekommen oft Frauen die dringend eins benötigen keines mehr! in den letzten Jahren ist es schon extrem geworden! jede zweite Schwangere will ein BV, den wenigstens stünde es zu! der Frauenarzt darf das BV ausstellen wenn die Schwangere gesund ist, aber die Ausübung der Arbeit ansich, die Gesundheit verschlechtern würde und somit das Baby gefährdet wäre, also das heisst, nicht die Arbeit gefährdet das Baby sondern die Ausübung der Tätigkeit. wenn man aber schon eingeschränkt ist, durch z.b. verkürzten Mutterhals, vorzeitige Wehen usw. dann ist das Baby gefährdet ob man arbeitet oder nicht! daher eine Krankschreibung. wenn wiederum im Betrieb z.B. mit gefährlichen Produkten gearbeitet wird mit denen eine Schwangere keinesfalls in Kontakt kommen darf, dann muss der Arbeitgeber der Schwangeren eine andere Tätigkeit geben, geht das nicht muss er sie ins BV schicken...da sitzt dann im Endefekt eine gesunde Schwangere dann zuhause, das BV des Arbeitgebers finde ich sehr grenzwertig, da mittlerweile zuviele einfach ins BV geschickt worden sind, ohne nach einer anderen Tätigkeit zu schauen. deswegen wird da jetzt genauer kontrolliert.

von littlestarling82 am 27.12.2017, 06:45



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

...es wäre doch viel praktischer wenn jede Frau ab dem vorzeigen des positiven Schwangerschafttests grundsätzlich die ganze Schwangerschaft und die ersten zwei lebensJahre des Kindes bei vollem Lohnausgleich (von wem bezahlt ist zweitrangig) zu Hause bleiben dürfte.... Seufz Es scheint ja wirklich so, dass es sehr sehr weit verbreitet ist auf ein BV durch Arbeitgeber oder zur Not durch den Arzt zu hoffen oder gar zu spekulieren. Nur wenige arbeiten wirklich komplett bis zum Mutterschutz durch. Ich denke nicht dass die neuen Regelungen ab 2018 etwas an der heutigen Praxis ändern. Dies bezieht sich jetzt ausdrücklich nicht auf knoxi. Oder jede andere Frau die wirkliche und ernste Probleme in der Schwangerschaft hat. Jeckyll

Mitglied inaktiv - 27.12.2017, 08:03



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

@DanniL Endlich mal jemand der über den Tellerrand hinausschaut und in der Lage ist manches zu hinterfragen als einfach nur hinzunehmen. Alle meine Kolleginnen haben sich direkt ein BV ausstellen lassen... Eine hat sogar 3x den Frauenarzt dafür wechseln müssen bis sie ein BV bekam, und ich habe tatsächlich etwas und werde noch bestraft! Und ja, nichts anderes ist das. Es heißt das Mutterschutzgesetz ist dafür da werdenden Mütter zu schützen wenn das Leben des Babys oder das der Mutter gefährdet ist... Tatsächlich greift es aber nur wenn eine Gefahr droht... ist das Leben von Mutter und Kind wirklich in Gefahr (KH Aufenthalt ist ja nicht aus Spaß) ist man auf sich alleine gestellt weil das Mutterschutzgesetz nicht greift. Ich wollte eigentlich ungern meinen Anwalt vom Krankenhaus aus anrufen aber das werde ich wohl doch tun müssen... In Foren sind mir eindeutig zu viele gelangweilte Frauen unterwegs die keine Beschäftigung haben :) VG und einen angenehmen Tag dir.

Mitglied inaktiv - 27.12.2017, 10:40



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

du arme hast es immernoch nicht verstanden...ob es so eine gute Idee war von dir, ein Kind zu bekommen? und du schaust ja nicht über den Tellerrand! du willst nur soviel Geld wie möglich rausholen. was jammerst du denn rum! DU WIRST GESCHÜTZT UND NIEMAND LÄSST DICH IM REGEN STEHEN! du wirst kostenlos im Krankenhaus versorgt! du bekommst trotzdem seit Wochen dein Gehalt! du bekommst trotzdem Krankengeld! wieviel Schutz willst du denn noch???? oder bist du nur schwanger geworden um ein BV zu bekommen um dann bezahlten Urlaub zu kriegen? da ist dein Plan wohl nach hinten los gegangen. echt traurig. aber nimm dir ruhig nen Anwalt 😂 das bringt dir gar nix. Lies lieber mal die Antwort von Frau Bader, sie schreibt nämlich genau das gleiche was dir hier seit Tagen andere versuchen zu erklären. Mir tut nur euer Arbeitgeber leid, der lauter arbeitsscheue Schwangere durchbringen muss. wie gesagt kein Wunder wenn keiner mehr Frauen einstellt oder Mütter nach der Elternzeit kündigt...

von littlestarling82 am 27.12.2017, 10:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Nicht aufregen. Laßt sie doch beim Anwalt anrufen. Ist es ein fairer, wird er genau das gleiche sagen wie Fr. Bader und wir alle hier. Ist es ein Geldabschneider, rät er ihr zur Klage - wird dann halt ein teurer Spaß wenn sie auf den Kosten sitzen bleibt weil sie die Klage verliert. Ich wäre über die Kollegen sauer, das die scheinbar mit solchen Sozialbetrug durchgekommen sind. Wäre ich "Schwein" würde ich mal schauen was die KK dazu sagt... Wer aber den Unterschied zwischen Arbeitsfähig und krank nicht versteht, der wird wohl eher nicht soweit schauen können.

Mitglied inaktiv - 27.12.2017, 11:12



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Krankenhausaufenthalt

Und ja, ich habe genug persönliche Kontakte wo es einfach nur so ausgestellt wird. Wie schon geschrieben. Früher, als es die Umlage noch nicht gab war es viel weniger. So schlimm kann es ja dann nicht sein, wenn man in den Urlaub fährt oder lustige Shoppingtouren mahn kann Wenn du persönlich Fälle kennst, wo das BV deiner Meinung nach mißbräuchlich ausgestellt wurde, darfst du die Krankenkasse (U2) darüber informieren. Die können dann u.U. das BV überprüfen lassen. Falls du die konkrete Krankenkasse kennst. Beim ind. BV in Urlaub fahren geht nur mit ärztlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Mitglied inaktiv - 27.12.2017, 11:30



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