Hallo,
meine Chefin hat mich heute davon in Kenntnis gesetzt, das auch der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen kann. Stimmt das? Diese Auskunft hat sie von RA der Steuerkanzlei die unsere Zahnarztpraxis betreut. Ich kenn das nur das der behandelnde Facharzt ein solches Verbot aussprechen kann und dann begründen muß.
Bin mir nicht ganz sicher ob ich dem zustimmen sollte. Werd zahlt dann eigentlich mein Gehalt weiter? Mein Chef hat eine Zusatzversicherung die seine Kosten erstattet, sagt er.
Danke für die Auskunft
Mitglied inaktiv - 15.09.2004, 18:01
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber
Hallo,
nein, das kann nur ein Arzt.
MuSchG § 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
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(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
Oder halt ein allgemeinse BV, bei einem Zahnarzt wäre das Röntgen oder Umgang mit gefährlichen Stoffen oder über 4 Std. lang stehen.
Zahlen muss der AG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.09.2004