Hallo,
mich würde mal interessieren, ob ich meinen resturlaub von diesem jahr an die Elternzeit ranhängen kann. Ich habe seit der 12. SSW ein beschäftigungsverbot. Und konnte dadurch meinen Jahresurlaub nicht nehmen. Verfällt der dan? oder bleibt de rmir erhalten? Kann ich ihn dan direkt mit beantragen, wenn ich meine Elternzeit beantrage?
Danke für Ihre Antwort.
Lieben gruß ilka
Mitglied inaktiv - 08.10.2008, 20:38
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und resturlaub
Hallo,
der Urlaub bleibt bis im Jahr nach der EZ erhalten, kann aber auch drangehàngt werden.
Liebe Grùsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.10.2008
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und resturlaub
hallo.das war bei mir genauso.oder ist so.ich muß im nov wieder arbeiten und konnte den ganzen urlaub nicht nehemn,hatte auch beschäftigungsverbot.du kannst den urlaub in dem jahr wo du dann wieder arbeiten gehst oder im darauf folgenden jahr nehmen.dein chef wär natürlich super,wenn er sagt,du kannst ihn ranhängen.meine chef ist so drauf,daß er mich loswerden will,weil ich ja so "frech" war und nach meinem urlaub fragte.schließlich war ich ja nun schon sooo lange zu hause.mußt mal gucken wie ernst dein chef es mit den gesetzen hat und er ihn dir ohne murren gibt :-) viel glück und alles gute für euch
Mitglied inaktiv - 09.10.2008, 20:58