hallo!
ich bin schwanger und werde im dezember entbinden.
seitdem ich weiß das ich schwanger bin,
bin ich vom frauenarzt krank geschrieben und erhalte in zwei wochen auch ein beschäftigungsverbot, weil ich in einem pflegeheim arbeite und die gefahr zu hoch ist sich mit irgendetwas anzustecken, was dem kind schaden könnte.
nun meine frage:
ich habe noch viele urlaubstage übrig und auch über 100 überstunden!!!
was passiert damit? können diese tage verfallen oder wird sowas ausgezahlt?
habe meinen arbeitgeber noch nicht getraut zu fragen.
danke im vorraus für ihre antwort
nicola
Mitglied inaktiv - 13.05.2005, 16:15
Antwort auf:
beschäftigungsverbot und resturlaub
Hallo,
der Urlaub kann bis nach der EZ aufgehoben werden. Wegen der Überstunden kommt es auf den Vertrag an!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.05.2005
Antwort auf:
beschäftigungsverbot und resturlaub
Hallo Nicola,
ich wurde einige Wochen vor dem Mutterschutz krankgeschrieben, meine Überstunden und Urlaubstage aus 2004, die ich bis dahin nicht genommen hatte, wurden in die Zeit nach der Elternzeit übertragen. Sprich mit Deiner Personalabteilung, sowas klärt man am besten noch im aktuellen Jahr. Am besten wäre was Schriftliches, vielleicht stehen auf Deinem Gehaltsbrief Dein Resturlaub und die Überstunden.
Liebe Grüße
Jana
Mitglied inaktiv - 14.05.2005, 11:17
Antwort auf:
beschäftigungsverbot und resturlaub
Hm, so ganz leuchtet mir das auch nicht ein.
Ich werde voraussichtlich in 5 Wochen also mitte Juni entbinden, Ich habe seit Mitte Dezember wegen besonderer Umstände die ich hier nicht erläutern möchte ein Beschäftigungsverbot. Also habe ich im Jahr 2004 noch etwas resturlaub gehabt und in 2005 noch gar keinen Urlaub genommen (logisch). Steht mir da noch irgendetwas zu???????
Wenn ja, kann ich diesen Urlaub dann noch nach dem Erziehuingsurlaub nehmen?
Ich habe übrigens (daher ist das ganze etwas unübersichtlich) später nicht wieder vor in meine bisherige Firma arbeiten zu gehen.
Wie gehe ich da am besten vor, denn schenken möchte ich meinen bisherigen arbeitgeber nicht, aber auch gar nichts.
Vielen Dank
Gruß
Silke
Mitglied inaktiv - 15.05.2005, 11:15
Antwort auf:
beschäftigungsverbot und resturlaub
welcher Urlaub steht dann noch im Raum? nur der resturlaub aus 2004, weil ich dann bis zur schwangerschaft arbeitsverbot hatte, oder auch noch der Urlaub, den ich normalerweise 2005 bis zum Mutterschutz bekommen hätte?
Vielen Dank
Silke
Mitglied inaktiv - 19.05.2005, 21:04