Beschäftigungsverbot in der Altenpflege

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot in der Altenpflege

Hallo Fr. Bader, ich arbeite Teilzeit als examinierte Altenpflegerin auf einem Gerontopsychiatrischen Bereich (beschützende/geschlossene Abteilung). Nun meine Frage: ich bin seit ca. 5 Wochen von meinem Frauenarzt krank geschrieben. Ich habe Angst, wenn ich in einer Woche wieder arbeiten muß. Ich wurde zwar im Dienstplan immer nur für ca. 4-5 Stunden eingetragen, aber ich muß immer zu den Stoßzeiten da sein. (20 stark demente, teilweise auch agressive Bewohner zu 3. waschen und ankleiden oder abends zu 2. zu Bett bringen etc.) Es kann immer passieren, das diese Bewohner zuschlagen, stürzen,... Es ist psychisch und körperlich sehr anstrengend. Besteht die Möglichkeit, ein Beschäftigungsverbot zu erhalten?? Wie läuft das genau ab?? Vielen Dank schon mal, lilly

Mitglied inaktiv - 04.07.2004, 22:45



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der Altenpflege

Ich hab auch mal in der Psychiatrie, geschlossene, gearbeitet. Eine Kollegin wurde in der Zeit auch schwanger und wurde umgehend auf die "offene" versetzt. Wäre dies nicht gegangen, hätte sie laut unserer PDL nicht weiterarbeiten dürfen- es war ihre Entscheidung. Sprich mit deiner WBL, wenns nix bringt mit deiner PDL. Schliesslich geniesst du besonderen Schutz und unter diesen Umständen ist diese Arbeitsweise ja wohl nich haltbar!

Mitglied inaktiv - 05.07.2004, 08:20



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der Altenpflege

Hallo, darüber muss der Frauenarzt entscheiden-Auskunft gibt das Gewerbeaufsichtamt! Gruß, NB

Mitglied inaktiv - 05.07.2004, 17:10



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