Beschäftigungsverbot-Urlaubsanspruch

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot-Urlaubsanspruch

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit dem 1.8.2013 leider im Beschäftigungsverbot. Theoretisch hätte ich vom 19.8.- 31. 8. und vom 1.10.-8.10 meinen restlichen Jahresurlaub genommen, ab 9.10. greift dann der normale Mutterschutz, da mein Entbindungstermin der 20.11. 2013 ist. Ich habe vor 1 Jahr in Elternzeit zu gehen. Mal angenommen mein Kind käme wirklich am 20.11. 2013, hieße das dann, dass ich am 21.11. 2014 wieder anfange zu arbeiten? Oder wird der Monat noch "vollgemacht"? Und wie verhält es sich mit der Elterngeldzahlung - anteilig Elterngeld und die restlichen Tage eines Monats vom Arbeitgeber oder wird auch hier der ganze Monat noch gezahlt? Und was ist mit meinem Urlaubsanspruch - für dieses Jahr würden ja 17 Tage wegen meines Beschäftigungsverbots verfallen - darf ich die an das Ende meiner Elternzeit im nächsten Jahr noch nachholen? Und für nächstes Jahr stünde mir dann ja nur Urlaub für den Dezember zu, wenn ich da wieder arbeite also 2,5 Tage (aufrunden/abrunden??) bei 30 Tagen Anspruch/Jahr- sehe ich das richtig? Ich frage so genau, weil mein Arbeitgeber einen genauen Zeitpunkt meiner Rückkehr haben möchte,,, Vielen Dank für Ihre Hilfe!

von wibbie am 10.10.2013, 16:33



Antwort auf: Beschäftigungsverbot-Urlaubsanspruch

Hallo, wenn der Urlaub vor dem BV beantragt war, verfällt er. Urlaubsansprüche hat man für alle angefangenen Monate. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2013



Antwort auf: Beschäftigungsverbot-Urlaubsanspruch

Eine Frage habe ich noch vergessen, wie sieht es aus, wenn das Kind vor dem errechneten ET kommt, wird dann die Zeit, die es innerhalb der 6 Wochen Mutterschutz zu früh kommt, an die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt dran gehängt, oder verfallen diese Tage und es schließt sich sogleich die Elternzeit an und der Wiedereinstieg in die Arbeitswelt wäre dann dementsprechend auch eher? Vielen Dank.

von wibbie am 10.10.2013, 16:44



Antwort auf: Beschäftigungsverbot-Urlaubsanspruch

Wird drangehängt!

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2013



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