Frage: Beschäftigungsverbot/Elterngeld

Hallo! Ich habe jetzt ein Jahr Elterngeld bekommen und arbeite jetzt seit einem Monat wieder mit halber Stelle. Will jetzt wahrscheinlich noch auf 100% aufstocken. Wenn ich dann wegen erneuter Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen würde- würde ich dann in dieser Zeit quasi mein Vollzeit-Gehalt weiter bekommen? Oder nur wenn ich vorher schon 3 Monate Vollzeit gearbeitet hätte? Oder würde ich den durchschnittsverdienst der letzten Monate ausgezahlt bekommen? Und wenn meine neue elternzeit weniger als ein Jahr nach Ende der ersten elternzeit beginnt- zählt dann das Elterngeld aus den letzten Monaten der elternzeit mit in die Berechnung des neues elterngeldes? Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt... Vielen Dank auf jeden Fall schonmal für die Beratung!!!

von ErsterVersuch am 31.10.2016, 13:18



Antwort auf: Beschäftigungsverbot/Elterngeld

Hallo, Sie bekommen jeweils das, was Sie ohne BV bekommen würden Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbot/Elterngeld

Du bekommst wenn du 50% arbeitest, auch im BV nur 50%. Jedes BV ist aber immer wieder neu eine Einzelfallentscheidung. Es ist nicht gesagt, dass du überhaupt ein BV bekommst.

Mitglied inaktiv - 31.10.2016, 13:23



Antwort auf: Beschäftigungsverbot/Elterngeld

Danke Uriah für deine Rasche Antwort- leider hilft sie mir jedoch nicht weiter. Soweit war es mir ja bisher selber klar. Auch dass es nicht sicher ist ob ich ein BV bekomme ist mir klar, wobei es schon sehr wahrscheinlich ist. Nochmal zu meiner Frage: Angenommen ich arbeite 2 Monate mit 50%, dann 2 Monate mit 100% und gehe dann ins BV- würde ich dann 100% bekommen (weil es das ist was ich bekommen würde wenn ich voll arbeite) oder würde ich dann im BV ca 83% kriegen (Durchschnitt der letzten 3 Monate)?

von ErsterVersuch am 31.10.2016, 14:30



Antwort auf: Beschäftigungsverbot/Elterngeld

Wenn du eine 50%-Stelle beantragt hast und schwanger bist, wird dich der Arbeitgeber nicht auf 100% umstellen.

Mitglied inaktiv - 31.10.2016, 14:43



Antwort auf: Beschäftigungsverbot/Elterngeld

Wenn du einen 100%-Vertrag hast, dann ist die Lohnerstattung im BV auch 100%, egal wie lange der Vertrag bereits auf 100% läuft. Wenn du die Stelle nur deswegen aufstockst, um 100% Lohnersatzleistungen zu kassieren, nicht aber um auch 100% zu arbeiten, dann wäre das Betrug an der Kasse, nämlich eine Täuschung, um sich einen Vermögensvorteil zu beschaffen. Sei dir also darüber im Klaren, dass du so weit aufstockst, wie du es auch nicht schwanger und ohne BV tatsächlich bewältigen kannst. Dazu musst du zu Hause auch zu 100% abkömmlich sein.

Mitglied inaktiv - 31.10.2016, 14:49



Antwort auf: Beschäftigungsverbot/Elterngeld

Liebe Uriah, Was sollen diese ganzen Anschuldigungen und Unterstellungen? Ich versuche mich lediglich vorab zu informieren. Warum sollte mein Arbeitgeber mich nicht in der SS von 50 auf 100% aufstocken lassen?!? Da spricht ja gar nichts gegen und ist wohl eine Sache allein zwischen meinem Arbeitgeber und mir! Auch inwieweit ich zuhause abkömmlich bin ist wohl meine Sache. Anstatt hier rum zu Schlaumeiern und andere Leute zu beurteilen solltest du dir vielleicht ein Hobby suchen und das Fragenbeantworten der Fachfrau überlassen an die die Frage gerichtet war!

von ErsterVersuch am 31.10.2016, 14:59



Antwort auf: Beschäftigungsverbot/Elterngeld

Oh was soll das jetzt? Wenn du nicht betrügen willst, musst du dich ja nicht angesprochen fühlen. Dieser "Trick" in verschiedenen Varianten ist eine der häufigsten Fragen zum BV in der Schwangerschaft und Etlernzeit, und es wird immer auf diese Weise geantwortet. Kannst du einfach nachlesen wenn du die anderen Diskussionen dazu liest. Aber da du so heftig reagierst, fühlst du dich doch offensichtlich angesprochen.

Mitglied inaktiv - 31.10.2016, 15:04



Antwort auf: Beschäftigungsverbot/Elterngeld

Stell Dir doch einfach mal die Frage ob Du auf 100 % aufstocken würdest wenn Du NICHT schwanger wärst/bist und KEIN BV in Aussicht hättest/bekommen würdest. Dann verstehst Du auch die Antwort von uriah.

von Soie am 31.10.2016, 19:30



Antwort auf: Beschäftigungsverbot/Elterngeld

Die Antwort ist sehr, sehr simpel. man bekommt in einem BV immer genau das was man auch ohne dieses bekommen würde. Wenn Du 50% arbeitest dann 50%, wenn Du 100% arbeitest dann 100%. Der Durchschnitt bezieht sich auf Frauen die einen Lohn erhalten, also nach der tatsächlichen Stundenzahl bezahlt werden. bei einem Gehalt hat man ja dagegen immer eine fixe Summe. ABER !!! und jetzt kommt das wirklich große ABER! Du darfst eben nicht aufstocken nur um in betrügerischer Absicht dann mehr zu kassieren. Das ist schlicht und einfach Sozialbetrug. Auch dann wenn Dein AG mitspielt. Den nicht der zahlt für dein BV sondern die KK. Und je werden sich freuen wenn sie bei eurem Betrugsversuch mitmachen sollen. Anders sieht es aus wenn du aufstocken und auch arbeiten WILLST, dann aber warum auch immer ein BV nötig wird. Im Zweifel wirst Du aber eben nachweisen müssen das du auch im Fall der Fälle hättest VZ arbeiten können. Ansonsten, maßgeblich sind die 12 Monate VOR dem neuen Mutterschutz. Ausgeklammert werden die Monate wo Du VOLLES Elterngeld bekommen hast oder eben Mutterschutzgeld. Ob Du in EZ Teilzeit gearbeitet hast ist egal. Sollten bis zum neuen Mutterschutz noch Zeiten fehlen, dann werden die eben durch Zeiten von vor dem ersten Mutterschutz ersetzt. Aber das kann ja schon fast gar nicht mehr hinhauen da du ja scheinbar noch nicht schwanger bist. Ein BV dient dem Schutze der Mutter und des Kindes, nicht der betrügerischen Absicht. Und da ist es eben völlig egal ob Dein AG da mitzieht oder nicht, im zweifel macht er sich mitschuldig und darf alleine für dein Einkommen aufkommen. Und wenn Du aufstockst und dann direkt ins BV gehst - dann werden die da sicherlich genauer schauen. Wenn wer an die wichtigen Daten herankommt, dann die KK. Spätestens wenn die mit dem rechnen anfangen.

Mitglied inaktiv - 31.10.2016, 20:53



Antwort auf: Beschäftigungsverbot/Elterngeld

Vielen Dank für deine sehr ausführliche Antwort! Bezüglich der "betrügerischen Absicht" die hier allgemein vermutet wird und anscheinend häufiger vorkommt möchte ich nur folgendes sagen: Es ist bereits mit meinem AG so besprochen dass ich aufstocke. Ich habe 50% angefangen um zu sehen wie es läuft und bereits vor 2 Wochen gesagt dass ich weiter aufstocken möchte auf 80-100% je nach dem wie sie mich einsetzen können. Dasprüfen sie gerade und nächste Woche setzen wir uns wieder zusammen. Eine SS war nicht geplant. Allerdings sieht es jetzt danach aus, dass ich schwanger sein könnte. Zunächst spricht das ja auch gar nicht gegen eine Beschäftigung in Vollzeit also würde ich eben trotzdem Aufstocken. Da ich aber bei der letzten Schwangerschaft einen vorzeitigen Blasensprung in der 31.ssw auf der Arbeit hatte, gehe ich mal davon aus so ab der 24. ssw ins BV zu gehen. Alles noch sehr hypothetisch, das weiß ich. Kann auch alles anders kommen, mir ging es nur darum zu erfahren wie es in dem Fall laufen würde! Meine kriminelle Energie reicht kaum aus um den letzten Keks aus der Dose zu futtern.... Ich will echt nicht betrügen und deshalb war ich schon etwas schockiert dass das anscheinend alle annehmen. Wird da echt so viel beschissen?!? Danke auf jeden Fall für die informative Anrwort!

von ErsterVersuch am 01.11.2016, 05:39



Antwort auf: Beschäftigungsverbot/Elterngeld

Wie gesagt, wenn du die Themen hier durchliest, wird z.T. recht unverblümt danach gefragt, wie man die Sozialkasse am besten betrügen kann. Aufstocken fürs BV, aber nicht um auch vollzeitlich zu arbeiten. Ein vorzeitiger Blasensprung kann mal vorkommen. Aber solange alles sonst normal ist, wird man nicht unbedingt davon ausgehen dass sich das automatisch wiederholt. Dann musst du damit rechnen, dass du bis zur Mutterschutzfrist auch Vollzeit arbeitest. Das wäre dann auch fair.

Mitglied inaktiv - 01.11.2016, 09:00



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