Beschäftigung während mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigung während mutterschutz

Hallo, ich habe eine Nebenbeschäftigung, sie ist vom hauptarbeitgeber geduldt. nun habe ich die möglichkeit, 4 wochen nach Entbindung, also noch im mutterschutz, innerhalb dieser nebenbeschäftigung 2 Tage auf einer messe zu arbeiten, was finanziell sehr interessant ist. kann mir mein hauptarbeitgeber dies verbieten ?

Mitglied inaktiv - 07.07.2003, 12:58



Antwort auf: Beschäftigung während mutterschutz

Hallo, das Gesetz verbietet es. Der AG, der Sie beschäftigt, begeht eine Ordungswidrigkeit + kann bestraft werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.07.2003



Antwort auf: Beschäftigung während mutterschutz

Dein Hauptarbeitgeber nicht aber das Mutterschutzgesetz !

Mitglied inaktiv - 07.07.2003, 15:25



Antwort auf: Beschäftigung während mutterschutz

Ist vielleicht wichtig: die nebenbeschäftigung ist auf selbständiger basis, d.h.angemeldet und alles

Mitglied inaktiv - 07.07.2003, 15:45



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