Berücksichtigung von Freibeträgen und Elternzeit bei Mutterschafts/Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berücksichtigung von Freibeträgen und Elternzeit bei Mutterschafts/Elterngeld

Hallo Frau Bader, wie wird die Bemessungsgrundlage für Mutterschaftsgeld festgelegt? Insbesondere: 1. Erhöht sich diese durch beim Finanzamt gemeldete zusätzliche Freibeträge wie beispielsweise für Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe? (Habe gehört, beim Elterngeld werden nur Kinderfreibeträge berücksichtigt) 2. Wie wird die Bemessungsgrundlage für das Mutterschaftsgeld bestimmt wenn erst 2,5 Kalendermonate vor der Schutzfrist wieder in Vollzeit gearbeitet wurde, davor nur in Teilzeit in Elternzeit (Gehalt vor Elternzeit höher als bei Teilzeit in Elternzeit, aber geringer als aktuelles Vollzeitgehalt)? Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Freundliche Grüße

von MiraMT am 27.08.2018, 07:36



Antwort auf: Berücksichtigung von Freibeträgen und Elternzeit bei Mutterschafts/Elterngeld

Hallo, 1. Das hat doch nichts mit dem Lohn zu tun 2. Nach dem, was Sie ohne BV bekommen würden Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.08.2018



Antwort auf: Berücksichtigung von Freibeträgen und Elternzeit bei Mutterschafts/Elterngeld

Hallo Frau Bader, könnten Sie bitte nochmal auf die Frage schauen? Zu 1. Das Nettogehalt hängt aber davon ab und ist dadurch höher Zu 2. Es bestand kein BV sondern Teilzeit in EZ Gruß und vielen Dank

von MiraMT am 27.08.2018, 19:53



Antwort auf: Berücksichtigung von Freibeträgen und Elternzeit bei Mutterschafts/Elterngeld

Das Elterngeld betrachtet erst mal den Bruttobetrag und errechnet dann anhand der gesetzlichen Regelungen des BEEG ein fiktives Netto, um daraus das Elterngeld zu berechnen. Dein tatsächliches Netto auf der Gehaltsabrechnung und wie das zustande gekommen ist spielt bei der Elterngeldberechnung keine Rolle. Es ist wie du schon selbst sagst, es werden nur Kinderfreibeträge berücksichtigt, alle anderen Freibeträge sind aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung von vorne rein bewusst ausgeschlossen worden (steht auch so in den Richtlinien zum Elterngeld). Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld errechnet sich aus dem Vollzeitgehalt, es spielt keine Rolle, ob davor Elternteilzeit gearbeitet wurde.

von Dojii am 28.08.2018, 08:47



Antwort auf: Berücksichtigung von Freibeträgen und Elternzeit bei Mutterschafts/Elterngeld

Weisst du denn, ob die Freibeträge für das "Mutterschaftsnetto" berücksichtigt werden?

von MiraMT am 28.08.2018, 10:36



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