Sehr geehrte Frau Bader, nach meiner einjährigen Elternzeit war ich für 9,5 Monate arbeitslos und habe vor 2 Wochen eine neue 400,-€-Stelle angetreten.Nun habe ich erfahren, dass ich bereits mit dem zweiten Kind schwanger bin und die Ärztin mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen will. In dieser Zeit müsste ich doch meinen Lohn, den ich erzielen würde, wenn ich arbeiten ginge,in voller Höhe bekommen bis zum Mutterschutz. Aber der errechnet sich ja aus dem Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen. Wie wird dieser denn berechnet, wenn die 13 Wochen nicht (annähernd) voll sind? Aus dem Arbeitslosengeld zuvor? Danke für Ihre Antwort und liebe Grüße
von Katharina81 am 11.01.2013, 13:26