Sehr geehrte Frau Bader, wie berechnet sich der Mutterschutzlohn, wenn frau nach Ende der dreijährigen Erziehungszeit für 1. Kind direkt am 1. Arbeitstag ein absolutes Beschäftigungsverbot (BV) bis zum Eintritt des erneuten Mutterschutzes (2. Kind unterwegs)erhalten hat? Sind dann die letzten drei Monatsgehälter vor Beginn der 1. Schwangerschaft maßgeblich? Oder gibt es während der Dauer des BV keinen Mutterschutzlohn, weil frau vor Beginn der 2. Schwangerschaft kein Gehalt bezogen hat, da noch in Erziehungsurlaub? Ich bedanke mich schon jetzt ganz herzlich für Ihre Antwort! Liebe Grüße Isamaus14
Mitglied inaktiv - 14.03.2004, 00:39