Hallo Frau Bader,
Im September diesen Jahres kam unsere Tochter zur Welt. Ich beziehe Elterngeldplus und bin nach dem Mutterschutz während der zwei Jahren Elternzeit mit 50% BU (vor der Schwangerschaft 100% BU) wieder arbeiten gegangen. Ich würde nun gerne wissen wie sich das elterngeld bei dem zweiten Kind berechnet wenn ich während der Elternzeit schwanger werden würde. Manchmal liest man dass die Elternzeitmonate nicht in den bemessungszeitraum fallen würden, aber ich geh ja teilzeit arbeiten. Aber wenn mein jetziges teilzeit Gehalt zur Berechnung dienen würde, würde ich ja beim 2. Kind weniger bekommen als jetzt. Und letztenendes soll das neue Elterngeldplus ja Vorteile für arbeitende Eltern bringen, oder? Würde mich über eine Antwort freuen. MfG Julia
von
Juliaundmerle
am 27.12.2015, 15:19
Antwort auf:
Berechnung Elterngeldplus bei Kind Nummer 2
Hallo,
nach dem Verdienst der letzten 12 Mo vor der Geburt - ohne Monate mit Basis-EG u MG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.12.2015
Antwort auf:
Berechnung Elterngeldplus bei Kind Nummer 2
Das EG Plus verändert nur die Auszahlung, hat auf folgendes EG aber keinen Einfluss. Fairer ist dadurch rein gar nichts geworden, eher im Gegenteil. Es gibt genug Änderungen, die Eltern eher schlechter stellen (z.B. bei Mehrlingen). Für Kind zwei gilt das Einkommen, dass du vor der Geburt hattest, genau wie bei Kind eins. In Deinem Fall also ggf. das Teilzeiteinkommen. Und ja, das ist weniger, sofern du nicht auch mit Teilzeit auf den Höchstsatz kommst ;) lediglich die erste Hälfte der EGP Monate, also Wenn du maximal gegangen bist die 12 Monate bis zum 1. Geburtstag werden rausgerechnet. Alles danach geht wenn du nicht arbeiten würdest mit 0 ein. Ob da das EGP noch ausgezahlt wird ist irrelevant, das ist ja nur eine angesparte Auszahlung und kein echter EGMonat mehr.
Wie gesagt... Das EG und auch das EGP sind sicherlich gut und hilfreich aber fair ist was anderes (Stichwort Progressionsvorbehalt).
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 27.12.2015, 20:06