Hallo Frau Bader,
können sie mir sagen ob das Elterngeld für das zweite Kind nach dem letzten Nettoeinkommen ( dieses liegt länger als 12 Monate zurück ) oder nach dem Einkommen der letzten 12 Monaten vor der Geburt berechnet wird? Befinde mich noch in Elternzeit und würde ab April wieder Teilzeit arbeiten gehen. Würde das Elterngeld allerdings nach dem letzten Nettoeinkommen berechenet werden, auch wenn dieses länger zurück liegt, dann würde ich evtl. die Elternzeit verlängern und nicht Teilzeit arbeiten gehen.
Viele Grüße
Miriam V.
von
Miri23
am 12.03.2012, 10:17
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld für das zweite Kind
Hallo,
Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2012