Bekomme ich den Azubigehalt oder das Entgelt nach meinem neuen Tarifvertrag?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bekomme ich den Azubigehalt oder das Entgelt nach meinem neuen Tarifvertrag?

Ich mache grad meinen Abschluss zur Verwaltungsfachangestellten im öffentlichen Dienst vorgezogen, da ich jetzt im 4 Monat Schwanger bin. Meine praktische ist am 16.12.2013. Ab dann würde ich einen befristeten Vertrag bekommen. Nun zieht meine Ärztin ab dann auch ein Berufsverbot vor. Wie sieht es jetzt mit dem Geld aus? Bekomme ich nur mein Azubigehalt, oder mein Entgelt gemäß Vetrag? Danke

von Dikra am 26.11.2013, 06:48



Antwort auf: Bekomme ich den Azubigehalt oder das Entgelt nach meinem neuen Tarifvertrag?

Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV bekämen. Da Sie die Prüfung vorziehen und einen befristeten Vertrag bekommen, bekommen Sie den entsprechenden Lohn hieraus Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.11.2013



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