Frage: Beginn Elternzeit

mein voraussichtlicher Geburtstermin ist der 25. oktober. wann beginnt und endet die 1jährige und/oder 2jährige Elternzeit genau? Für welchen Zeitraum wird Elterngeld gezahlt? Habe diese Frage schon den Schwangeren gestellt, aber unterschiedliche Antworten bekommen.

Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 20:41



Antwort auf: Beginn Elternzeit

Hallo, 1. Beginn EZ ist die Geburt 2. EG: ab Geburt für 12/ 14 Monate, MG wird aber angerechnet Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2010



Antwort auf: Beginn Elternzeit

Die einjährige Elternzeit endet am 1. Geburtstag deines Kindes. Wenns also beim 25.10.2010 bleibt, dann müsstest du am 25.10.2011 wieder zur Arbeit. Bei zweijähriger Elternzeit müsstest du am 2. Geburtstag (25.10.2012) wieder hin. (Darum empfehle ich zB 1 Jahr und 1 Woche Elternzeit zu nehmen, um zB in Ruhe den Geburtstag feiern zu können) Deine Elternzeit beginnt am Tag der Geburt. Dein Mutterschutz würde (bei Geburtsdatum 25.10.) bis zum 20.12.2010 gehen. Da der Mutterschutz aber "höherwertiger" ist als die Elternzeit, spricht man häufig davon, dass die Elternzeit erst nach dem MuSchu beginnt. Elterngeld steht dir ab dem Tag der Geburt zu. Hättest du kein Einkommen, bekämst du auch schon für die ersten 8 Wochen Elterngeld. Hast du "ein normales" Einkommen, dann ist das Mutterschutzgeld für die ersten 8 Wochen höher als das Elterngeld und du bekommst nur das MuSchu-Geld ausgezahlt. Ab dem 21.12. bekommst du dann bis zum 24.10.2011 Elterngeld (wenn du nicht splittest und dein Partner auch zwei Monate Elterngeld bezieht). Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 27.04.2010, 21:12



Antwort auf: Beginn Elternzeit

riesigen dank für deine ausführlich erklärung. Wahrscheinlich hast du das alles schonmal durch. Ich denke jetzt hab ichs verstanden. ist ja auch kompliziert. vielen Dank auch an Frau Bader

Mitglied inaktiv - 28.04.2010, 19:39



Antwort auf: Beginn Elternzeit

Hallo, wenn du beabsichtigst das Elterngeld auf zwei Jahre zu splitten, dann beachte bitte, dass die 8 Wochen Mutterschutz (wo es ja rein rechnerisch kein Elterngeld gibt) NICHT gesplittet werden! Somit ist der Bezugszeitraum vom gesplitteten Elterngeld nicht 24 Monate und reicht somit nicht bis zum zweiten Geburtstag!!! VlG Annette

Mitglied inaktiv - 28.04.2010, 19:49



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