Hallo, Ich bin Grundschullehrerin und befristet Angestellt bis zu den Sommerferien. Unser Baby kommt ca. 25.6., d.h. 4 Wochen vor Beendigung des AV. Bis zum 27.7. bekomme ich ja ganz normal Mutterschutzgeld aber welche Gelder stehen mir für die restlichen 4 Wochen zu? Wer ist zuständig? Trotzdem das Schulamt oder das Arbeitsamt (war noch nie arbeitslos gemeldet)? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. MfG Miriam H.
Mitglied inaktiv - 08.01.2012, 18:12