Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte mal eine relativ komplizierte Frage. Folgendes Problem: Ich wohne momentan noch in Rheinland-Pfalz, ziehe aber Janurar/Februar nach Hessen (Gründau). Momentan bin ich hier (Universität des Saarlandes) beschäftigt, und zwar mit einem befristeten Vertrag der bis Ende Februar 2008 läuft. Nun werde ich aber ab 1.3.2008 (spätestens, vielleicht auch 1 Woche früher) in Mutterschutz gehen da zwischen 6. und 12. April Geburtstermin. Anschließend plane ich für 1 Jahr Elterngeld zu beantragen und nach diesem Jahr in Hessen eine Arbeit anzunehmen. Nun meine Frage: sollte ich mich für März 2008 arbeitslos melden? Arbeitssuchend bin ich ja nicht da ich nicht darf???? Ich habe auch erst gestern erfahren, dass ich mich darum hätte eigentlich schon Anfang Dezember kümmer müssen (3 Monate). Also hab ich's wahrscheinlich eh verpaßt, oder? Für Auskünfte wäre ich sehr dankbar! Mit freundlichen Grüßen Michaela Amon
Mitglied inaktiv - 14.12.2007, 11:56