Hallo Frau Bader, eine Kollegin, die nach der Elternzeit ihr Arbeitszeit auf 50% verkürzt hat, hat nun einen befristeten Vertrag für 1 Jahr bekommen, obwohl er vor dem Kind unbefristet war.Da meine Elternzeit ebenfalls bald endet, und ich ebenfalls verkürzen möchte, bin ich überrascht über die Befristung.Ist das in Ordnung so? Meine nächste Frage ist, was passiert, wenn man dann noch mal schwanger wird? Hat man dann noch einen Anspruch auf Wiedereinstellung nach der Elternzeit? Danke für ihre Antwort. VG nicoletta
Mitglied inaktiv - 10.02.2009, 23:29