Ich habe eine Frage zu folgendem Fall: Für die Lebensmonate 13-16 des Kindes wurde beim Arbeitgeber fristgerecht Teilzeitarbeit (25h statt 40h) in Elternzeit beantragt, das wurde auch bestätigt. Der Lebensmonat 12 davor ist ein voller Elternzeitmonat. In der Zusatzvereinbarung über eine befristete Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit, die der Arbeitgeber nun zur Unterschrift vorlegt, ist ein Absatz zur "Beendigung" enthalten: "Die Parteien können diese Vereinbarung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. In diesem Fall setzt sich die Elternzeit bis [Beginn des 17. Lebensmonates] fort." Sollte der Arbeitnehmer die Vereinbarung so unterschreiben? Die Befürchtung ist, der Teilzeitanspruch könnte dadurch vom Arbeitgeber einseitig ausgehebelt werden. Was passiert, wenn nicht unterschrieben wird? Ist eine Zusatzvereinbarung überhaupt notwendig, oder reicht im Zweifel der regelkonforme Antrag? Herzlichen Dank
von Tom1981 am 05.03.2019, 09:45