Hallo Frau Bader, ich habe ein paar Fragen bezüglichElternzeit/Elterngeld bzw. Karenz/Kinderbetreuungsgeld. Zunächst ein paar Eckdaten zu mir und meinem Partner: Ich befinde mich in der 33 SSW, bin deutsche Staatsbürgerin, arbeite in Deutschland (befristeter Vertrag bis Ende Feb 2016) und habe aber den gemeinsamen Wohnsitz mit meinen Partner in Österreich. Ich besitze sowohl eine deutsche Versicherung (AOK) als auch eine e-card. Das Baby soll in Österreich entbunden werden und in unserem gemeinsamen Wohnsitz gemeldet sein. Mein Partner ist österreichischer Staatsbürger, arbeitet, lebt und ist versichert in Österreich. Wir sind nicht verheiratet. In Österreich gibt es verschiedenen Modelle bezüglich Kinderbetreuungsgeld und Karenzeit. Ich und mein Partner hatten die Variante 30+6 ausgesucht 2 Jahre Karenz, anschließend 1 Jahr Elternteilzeit, davon erhalte ich 30 Monate das Kinderbetreuungsgeld. Mein Partner kann ab dem 30 Lebensmonat vom Kind ebenfalls noch 6 Monate Elternteilzeit beantragen und er erhält die letzten 6 Monate das Kinderbetreuungsgeld. Ist das Model dann überhaupt für mich so möglich? Oder muss ich deutsche Elternzeit/Elterngeld in Anspruch nehmen. Meine Karenzzeit (bzw. Elternzeit) geht über meinen befristeten Vertag hinaus. Was bedeutet das für mich? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüße Anne-Kathrin Hallo, da das Kind in Österreich leben wird, geht das österreichische Recht vor. Da kenne ich mich aber leider nicht aus. Liebe Grüße NB Antwort von Nicola Bader am 19.05.2015 Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Jetzt habe ich allerdings folgende Antwort von der Arbeiterkammer Tirol erhalten: Das Kindergeld ist eine Familienleistung (= sozialrechtliche Ansprüche) und diese kann in Österreich bezogen werden, sie jedoch betrifft nicht das Arbeitsrecht in Österreich (=Recht auf Elternzeit, Karenz, Elternteilzeit oder befristete Dienstverträge). Es gilt immer das Arbeitsrecht des Staates, in dem Sie arbeiten. Bitte erkundigen Sie sich hierfür in Deutschland. Können Sie mir eine Stelle bzw. eine Person nennen an wen ich mich in Deutschland wenden kann? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Anne-Kathrin
von Anka-Tirol am 21.05.2015, 09:14