Hallo Frau Bader,
Ich habe am 08.08.09 Entbindungstermin und komme zu der Zeit gerade ins dritte Lehrjahr. Ich war der Meinung, dass ich auch während der Elternzeit die Ausbildung weitermachen kann. Also auch während der Elternzeit die Abschlussprüfung ablegen und so...
Also unter dem Gesichtspunkt, dass man nur eine begrenzte Stundenzahl pro Woche oder Monat eingehalten wird. Arbeiten während der Elternzeit is ja auch möglich.
Gibts da keine Sonderregelung, dass ich die Ausbildung zu Ende bringen kann?? Wie kann ich das Regeln? Mein Ausbilder ist sehr kulant und kommt mir gegebenenfalls entgegen.
Vielen Dank im Voraus.
Mitglied inaktiv - 20.04.2009, 19:18
Antwort auf:
Ausbildung während Elternzeit
Hallo,
Sie dürfen in der Schutzfrist 6 Wo vor u 8 Wo. nach der Geburt nicht arbeiten, müssen ansonsten aber keine EZ nehmen. Das gilt aber nicht für die Schule, da würde ich mal mit dem Klassenlehrer reden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.04.2009
Antwort auf:
Ausbildung während Elternzeit
Du mußt doch gar nicht in Elternzeit gehen - nur die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt mußt du zuhause bleiben.
Mitglied inaktiv - 20.04.2009, 21:52
Antwort auf:
Ausbildung während Elternzeit
Hallo,
dein Problem ist das Elterngeld und nicht die Elternzeit, richtig?
Vielleicht gibt es die Möglichkeit die Ausbildungszeit auf zwei Jahre zu verteilen, damit du in einem Jahr nicht über die erlaubte Arbeitsstundenzahl kommst?
Ich würde da direkt bei der Elterngeldstelle anrufen.
Viel Erfolg!
Annette
Mitglied inaktiv - 21.04.2009, 15:02