Hallo ich war jetzt 3 Jahre in Elternzeit, welche nächste Woche endet u. ich wieder mit dem arbeiten anfange. Ich habe noch Resturlaub, welchen mein Chef mir mit der ersten Abrechnung Ende Februar 2014 ausbezahlen will! (als volle Urlaubstage - aufgrund des neuen Gesetzes!) Mich würde interessieren, ob das jetzige Gehalt von 2014 (incl. aller Tariferhöhungen) oder das Gehalt von 2011 als Berechnungsgrundlage herangezogen wird? Vielen Dank im Voraus
von daniela123 am 09.02.2014, 23:07